Das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG) hat entschieden, dass bei der Frage einer möglichen Täuschung beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung nicht nur die Angaben im Antrag zählen. Entscheidend kann auch sein, welches Wissen die Versicherungsvertreterin darüber hinaus hatte. Das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG) hat sich kürzlich mit der Frage befasst, ob ein Versicherungsnehmer beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung arglistig täuscht, wenn die im Antrag gemachten Gesundheitsangaben ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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