Berlin (ots) -
Der Versandhändler Pearl darf seinen Onlineshop zukünftig nicht mehr irreführend als "nachhaltig" bewerben. Das hat das Landgericht Freiburg aufgrund einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entschieden (Az.: 12 O 7/26). Die DUH hat darin argumentiert, dass weder der Onlineshop selbst noch alle darüber vertriebenen Produkte nachhaltig sind.
Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
"Die Werbeversprechen zu dem angeblichen Nachhaltigkeits-Shop von Pearl waren reine Verbrauchertäuschung. Wie sollen Spielereien wie Kameradrohnen, Fensterputz- oder Poolreinigungsroboter 'weniger Müll produzieren', 'Gutes für die Umwelt tun' und einen 'nachhaltigeren Lebensstil' ermöglichen? Dank unserer Klage ist der Greenwashing-Shop jetzt Geschichte. Nachdem Pearl den geltend gemachten Unterlassungsanspruch anerkannt hatte, hat das Gericht bestätigt: Die Nachhaltigkeits-Werbung vom Versandhändler Pearl ist unzulässig. Damit ist das Signal auch an andere Unternehmen klar: Wir werden dreistes Greenwashing notfalls vor Gericht stoppen."
Hintergrund:
Pearl zählt zu den führenden Versandhändlern für Elektronik-, Technik- und Haushaltsprodukte in Europa und verfügt nach eigenen Angaben über einen Kundenstamm von rund 23 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern. Das Unternehmen hat unsere Klage anerkannt.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/22521/6255771
Der Versandhändler Pearl darf seinen Onlineshop zukünftig nicht mehr irreführend als "nachhaltig" bewerben. Das hat das Landgericht Freiburg aufgrund einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entschieden (Az.: 12 O 7/26). Die DUH hat darin argumentiert, dass weder der Onlineshop selbst noch alle darüber vertriebenen Produkte nachhaltig sind.
Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
"Die Werbeversprechen zu dem angeblichen Nachhaltigkeits-Shop von Pearl waren reine Verbrauchertäuschung. Wie sollen Spielereien wie Kameradrohnen, Fensterputz- oder Poolreinigungsroboter 'weniger Müll produzieren', 'Gutes für die Umwelt tun' und einen 'nachhaltigeren Lebensstil' ermöglichen? Dank unserer Klage ist der Greenwashing-Shop jetzt Geschichte. Nachdem Pearl den geltend gemachten Unterlassungsanspruch anerkannt hatte, hat das Gericht bestätigt: Die Nachhaltigkeits-Werbung vom Versandhändler Pearl ist unzulässig. Damit ist das Signal auch an andere Unternehmen klar: Wir werden dreistes Greenwashing notfalls vor Gericht stoppen."
Hintergrund:
Pearl zählt zu den führenden Versandhändlern für Elektronik-, Technik- und Haushaltsprodukte in Europa und verfügt nach eigenen Angaben über einen Kundenstamm von rund 23 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern. Das Unternehmen hat unsere Klage anerkannt.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
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