Das Bundeskartellamt hat heute die geplante Übernahme der Aschendorff-Verlagsgruppe (Westfälische Medien Holding AG) mit Sitz in Münster durch die Rheinische Post Mediengruppe GmbH, Düsseldorf, freigegeben. Beide Unternehmen verlegen insbesondere lokale Tageszeitungen und sind darüber hinaus im Bereich des lokalen Rundfunks tätig.
Zum Portfolio der Aschendorff-Verlagsgruppe gehören unter anderem die Titel "Westfälische Nachrichten" und "Münstersche Zeitung" im Münsterland sowie das "Westfalen-Blatt" in Ostwestfalen-Lippe.
Die Rheinische Post Mediengruppe GmbH verbreitet im Rheinland und am Niederrhein die Tageszeitung "Rheinische Post". Zur Verlagsgruppe zählen zudem die Titel "General-Anzeiger" (Bonn), "Trierischer Volksfreund", "Saarbrücker Zeitung" und "Pfälzer Merkur".
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Das Vorhaben ist aus wettbewerblicher Sicht unbedenklich, da sich die Verbreitungsgebiete der beteiligten Verlage nicht überschneiden. Die Unternehmen stehen daher weder auf den Lesenden- noch auf den relevanten Anzeigenmärkten in direktem Wettbewerb."
Bei Zusammenschlüssen von Zeitungsverlagen prüft das Bundeskartellamt regelmäßig die Auswirkungen auf die Lesenden- und Anzeigenmärkte. Es beurteilt, ob Leserinnen und Leser sowie Werbetreibende weiterhin über ausreichende Ausweichmöglichkeiten verfügen. Die Sicherung der Meinungsvielfalt ist hingegen kein kartellrechtlicher Bewertungsmaßstab.
Zum Portfolio der Aschendorff-Verlagsgruppe gehören unter anderem die Titel "Westfälische Nachrichten" und "Münstersche Zeitung" im Münsterland sowie das "Westfalen-Blatt" in Ostwestfalen-Lippe.
Die Rheinische Post Mediengruppe GmbH verbreitet im Rheinland und am Niederrhein die Tageszeitung "Rheinische Post". Zur Verlagsgruppe zählen zudem die Titel "General-Anzeiger" (Bonn), "Trierischer Volksfreund", "Saarbrücker Zeitung" und "Pfälzer Merkur".
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Das Vorhaben ist aus wettbewerblicher Sicht unbedenklich, da sich die Verbreitungsgebiete der beteiligten Verlage nicht überschneiden. Die Unternehmen stehen daher weder auf den Lesenden- noch auf den relevanten Anzeigenmärkten in direktem Wettbewerb."
Bei Zusammenschlüssen von Zeitungsverlagen prüft das Bundeskartellamt regelmäßig die Auswirkungen auf die Lesenden- und Anzeigenmärkte. Es beurteilt, ob Leserinnen und Leser sowie Werbetreibende weiterhin über ausreichende Ausweichmöglichkeiten verfügen. Die Sicherung der Meinungsvielfalt ist hingegen kein kartellrechtlicher Bewertungsmaßstab.
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