Berlin (ots) -
Am 17. April 1951 trat - zwei Jahre nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland - das Bundesverfassungsgerichtsgesetz in Kraft und schuf die rechtliche Grundlage für die Einrichtung eines damals neu- und einzigartigen Gerichts. Vorausgegangen war eines der langwierigsten und anspruchsvollsten Gesetzgebungsverfahren der frühen Bundesrepublik. Mit dem Bundesverfassungsgericht entstand ein zunächst staatsrechtlich ungewohntes Verfassungsorgan, das seine heutige Stellung neben Parlament und Regierung erst schrittweise entwickelte.
Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, unterstreicht die zentrale Bedeutung der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts als tragende Säule der Gewaltenteilung, warnt aber auch vor Fehlentwicklungen:
"Zunehmend stoßen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bei den Bürgern auf Unverständnis, weil sie aus Sicht vieler dem Anspruch an eine klare und funktionierende Gewaltenteilung sowie der Orientierung allein an Recht und Grundgesetz ohne jegliche parteipolitische Färbung, nicht gerecht werden. Insbesondere die massive parteipolitische Einflussnahme bei der Besetzung der Richterstellen, nach der die Richterstellen unter den Parteien CDU, SPD, CSU, FDP und Grünen aufgeteilt sind, birgt erhebliche Gefahren und schadet dem bis heute sehr hohen Ansehen des Gerichts.
Es muss jederzeit ausgeschlossen sein, dass auch nur der Eindruck parteipolitisch motivierter Entscheidungen entsteht. Andernfalls riskiert das Bundesverfassungsgericht, das Vertrauen in seine Arbeit weiter und nachhaltig zu verlieren."
Pressekontakt:
Alternative für Deutschland
Bundesgeschäftsstelle
Eichhorster Weg 80 / 13435 Berlin
Telefon: 030 - 220 23 710
E-Mail: presse@afd.de
Original-Content von: AfD - Alternative für Deutschland, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/110332/6256901
Am 17. April 1951 trat - zwei Jahre nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland - das Bundesverfassungsgerichtsgesetz in Kraft und schuf die rechtliche Grundlage für die Einrichtung eines damals neu- und einzigartigen Gerichts. Vorausgegangen war eines der langwierigsten und anspruchsvollsten Gesetzgebungsverfahren der frühen Bundesrepublik. Mit dem Bundesverfassungsgericht entstand ein zunächst staatsrechtlich ungewohntes Verfassungsorgan, das seine heutige Stellung neben Parlament und Regierung erst schrittweise entwickelte.
Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, unterstreicht die zentrale Bedeutung der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts als tragende Säule der Gewaltenteilung, warnt aber auch vor Fehlentwicklungen:
"Zunehmend stoßen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bei den Bürgern auf Unverständnis, weil sie aus Sicht vieler dem Anspruch an eine klare und funktionierende Gewaltenteilung sowie der Orientierung allein an Recht und Grundgesetz ohne jegliche parteipolitische Färbung, nicht gerecht werden. Insbesondere die massive parteipolitische Einflussnahme bei der Besetzung der Richterstellen, nach der die Richterstellen unter den Parteien CDU, SPD, CSU, FDP und Grünen aufgeteilt sind, birgt erhebliche Gefahren und schadet dem bis heute sehr hohen Ansehen des Gerichts.
Es muss jederzeit ausgeschlossen sein, dass auch nur der Eindruck parteipolitisch motivierter Entscheidungen entsteht. Andernfalls riskiert das Bundesverfassungsgericht, das Vertrauen in seine Arbeit weiter und nachhaltig zu verlieren."
Pressekontakt:
Alternative für Deutschland
Bundesgeschäftsstelle
Eichhorster Weg 80 / 13435 Berlin
Telefon: 030 - 220 23 710
E-Mail: presse@afd.de
Original-Content von: AfD - Alternative für Deutschland, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/110332/6256901
© 2026 news aktuell
