Kurzzeitige Quarantäne statt vorzeitiger Heimreise: Wer seine Reise trotz Einschränkungen fortsetzt und planmäßig beendet, fällt in der Regel nicht unter den Schutz einer Reiseabbruchversicherung. So hat das Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden. Eine Reiseabbruchversicherung greift nur dann, wenn eine Reise tatsächlich vorzeitig beendet wird. Wer zwar einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch nimmt, die Reise insgesamt aber fortsetzt und planmäßig beendet, kann in der Regel keine ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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