München (ots) -
Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. sieht einen enormen Reformbedarf im Gesundheitswesen. Sie begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung diesen nun angehen möchte. Sie kritisiert aber die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen scharf. "Klar ist: Die nötigen grundlegenden Reformen werden nur dann umsetzbar sein, wenn die Lasten fair verteilt werden. Mit den nun bekannt geworden Plänen, die Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anzuheben, werden die Belastungen einseitig in Richtung Arbeitgeber und Versicherten verlagert. Die im Jahr 2027 einmalig geplante Erhöhung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro zusätzlich ist nichts anderes als eine Sondersteuer auf den Faktor Arbeit. Betroffen wäre im besonderen Maß die Industrie mit ihren gutdotierten Arbeitsplätzen. Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze würde die stagnierte Konjunktur nur weiter abwürgen. Ein solcher Schritt würde alle bisherigen wachstumsstimulierenden Maßnahmen der Bundesregierung konterkarieren", erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Zudem besteht im Gesundheitssystem kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Die "FinanzKommission Gesundheit" hat sich deshalb auch für eine Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik ausgesprochen und entsprechende Reformvorschläge auf der Ausgabenseite vorgelegt. Brossardt zieht daher ein klares Fazit: "Wir - und damit meine ich ausdrücklich Unternehmen und Beschäftigte - brauchen nicht mehr Belastung, sondern weniger. Die Lohnzusatzkosten müssen runter, daher begrüßen wir Vorschläge, die Sozialversicherungssysteme grundlegend zu reformieren und auf den Prüfstand zu stellen. Ziel muss es sein, die Beitragssätze wieder in Summe auf unter 40 Prozent zu begrenzen - ohne die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben. Ein wirksames Mittel zur Kostensenkung wäre, die Ausgabenseite zu reduzieren und versicherungsfremde Leistungen zu streichen. Es kann nicht sein, dass die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern aus dem solidarischen System der Krankenkassen finanziert werden. Diese jährlichen Ausgaben von rund zwölf Milliarden Euro sind gegenüber den Beitragszahlern in hohem Maße ungerecht."
Pressekontakt:
Christoph Schreiber, +49 (0) 89-551 78-361, christoph.schreiber@vbw-bayern.de
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/58439/6257350
Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. sieht einen enormen Reformbedarf im Gesundheitswesen. Sie begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung diesen nun angehen möchte. Sie kritisiert aber die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen scharf. "Klar ist: Die nötigen grundlegenden Reformen werden nur dann umsetzbar sein, wenn die Lasten fair verteilt werden. Mit den nun bekannt geworden Plänen, die Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anzuheben, werden die Belastungen einseitig in Richtung Arbeitgeber und Versicherten verlagert. Die im Jahr 2027 einmalig geplante Erhöhung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro zusätzlich ist nichts anderes als eine Sondersteuer auf den Faktor Arbeit. Betroffen wäre im besonderen Maß die Industrie mit ihren gutdotierten Arbeitsplätzen. Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze würde die stagnierte Konjunktur nur weiter abwürgen. Ein solcher Schritt würde alle bisherigen wachstumsstimulierenden Maßnahmen der Bundesregierung konterkarieren", erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Zudem besteht im Gesundheitssystem kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Die "FinanzKommission Gesundheit" hat sich deshalb auch für eine Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik ausgesprochen und entsprechende Reformvorschläge auf der Ausgabenseite vorgelegt. Brossardt zieht daher ein klares Fazit: "Wir - und damit meine ich ausdrücklich Unternehmen und Beschäftigte - brauchen nicht mehr Belastung, sondern weniger. Die Lohnzusatzkosten müssen runter, daher begrüßen wir Vorschläge, die Sozialversicherungssysteme grundlegend zu reformieren und auf den Prüfstand zu stellen. Ziel muss es sein, die Beitragssätze wieder in Summe auf unter 40 Prozent zu begrenzen - ohne die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben. Ein wirksames Mittel zur Kostensenkung wäre, die Ausgabenseite zu reduzieren und versicherungsfremde Leistungen zu streichen. Es kann nicht sein, dass die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern aus dem solidarischen System der Krankenkassen finanziert werden. Diese jährlichen Ausgaben von rund zwölf Milliarden Euro sind gegenüber den Beitragszahlern in hohem Maße ungerecht."
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