Berlin (ots) -
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung heute auf, ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende einzuführen. Mit einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, der im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie verabschiedet wird, soll sichergestellt werden, dass eine überstandene Krebserkrankung nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen nicht mehr bei Kredit- oder Versicherungsverträgen offengelegt werden muss. Frankreich, Belgien und Spanien haben vergleichbare Regelungen bereits eingeführt.
Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin:
"Wer den Krebs besiegt hat, darf nicht ein Leben lang von ihm verfolgt werden. 77 Prozent der Betroffenen berichten von konkreten Benachteiligungen beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten, obwohl sie medizinisch längst als geheilt gelten. Wir machen uns in unserem Entschließungsantrag stark für alle Krebsüberlebenden: für die junge Frau, der nach dem Mammakarzinom keine Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten wird. Für den Mann, der nach der Leukämie im Jugendalter keinen Immobilienkredit erhält. Für das Paar, dem nach einer Krebserkrankung der Adoptionswunsch verwehrt wird. Für alle, die geheilt sind - und trotzdem nicht loslassen können, weil das System sie nicht lässt. Sie haben ein Recht auf vollständige gesellschaftliche Teilhabe. Hierfür fordern wir die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, damit Krebsüberlebende in Zukunft einen einklagbaren Rechtsanspruch haben, wie das bereits in acht europäischen Ländern mit großem Erfolg der Fall ist."
Adis Ahmetovic, außenpolitischer Sprecher:
"Eine überstandene Krebserkrankung darf nicht zum dauerhaften Risikomerkmal im Alltag werden - weder auf dem Papier noch in den Köpfen. Auch ich habe erlebt, wie prägend diese Zeit ist. Umso klarer ist: Nach der Heilung muss der Blick nach vorn gelten, nicht die Rückkehr alter Hürden. Wenn wir es ernst meinen mit Chancengleichheit, dann brauchen wir verbindliche Regeln, die verhindern, dass medizinische Vergangenheit über Lebenswege entscheidet.
Zugleich reden wir hier nicht über Einzelfälle: Jedes Jahr erkranken in Deutschland rund eine halbe Million Menschen neu an Krebs, Millionen leben mit oder nach einer Krebserkrankung, und dank medizinischem Fortschritt überleben immer mehr Betroffene langfristig. Gerade diese Entwicklung ist ein Erfolg - und sie verpflichtet uns politisch, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
Ein Recht auf Vergessenwerden ist deshalb keine Symbolpolitik, sondern eine Frage moderner Gerechtigkeit."
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Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung heute auf, ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende einzuführen. Mit einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, der im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie verabschiedet wird, soll sichergestellt werden, dass eine überstandene Krebserkrankung nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen nicht mehr bei Kredit- oder Versicherungsverträgen offengelegt werden muss. Frankreich, Belgien und Spanien haben vergleichbare Regelungen bereits eingeführt.
Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin:
"Wer den Krebs besiegt hat, darf nicht ein Leben lang von ihm verfolgt werden. 77 Prozent der Betroffenen berichten von konkreten Benachteiligungen beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten, obwohl sie medizinisch längst als geheilt gelten. Wir machen uns in unserem Entschließungsantrag stark für alle Krebsüberlebenden: für die junge Frau, der nach dem Mammakarzinom keine Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten wird. Für den Mann, der nach der Leukämie im Jugendalter keinen Immobilienkredit erhält. Für das Paar, dem nach einer Krebserkrankung der Adoptionswunsch verwehrt wird. Für alle, die geheilt sind - und trotzdem nicht loslassen können, weil das System sie nicht lässt. Sie haben ein Recht auf vollständige gesellschaftliche Teilhabe. Hierfür fordern wir die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, damit Krebsüberlebende in Zukunft einen einklagbaren Rechtsanspruch haben, wie das bereits in acht europäischen Ländern mit großem Erfolg der Fall ist."
Adis Ahmetovic, außenpolitischer Sprecher:
"Eine überstandene Krebserkrankung darf nicht zum dauerhaften Risikomerkmal im Alltag werden - weder auf dem Papier noch in den Köpfen. Auch ich habe erlebt, wie prägend diese Zeit ist. Umso klarer ist: Nach der Heilung muss der Blick nach vorn gelten, nicht die Rückkehr alter Hürden. Wenn wir es ernst meinen mit Chancengleichheit, dann brauchen wir verbindliche Regeln, die verhindern, dass medizinische Vergangenheit über Lebenswege entscheidet.
Zugleich reden wir hier nicht über Einzelfälle: Jedes Jahr erkranken in Deutschland rund eine halbe Million Menschen neu an Krebs, Millionen leben mit oder nach einer Krebserkrankung, und dank medizinischem Fortschritt überleben immer mehr Betroffene langfristig. Gerade diese Entwicklung ist ein Erfolg - und sie verpflichtet uns politisch, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
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