Der Europäische Gerichtshof hat in einer vielbeachteten Entscheidung Grundsatzfragen zur Mehrwertsteuer auf Hotelleistungen beantwortet. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob Deutschland berechtigt ist, bestimmte Zusatzleistungen rund um die Übernachtung vom reduzierten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auszunehmen - selbst dann, wenn diese Leistungen unselbstständig und im Gesamtpreis enthalten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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