Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 17.04.2026, das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie beschlossen. Damit gibt es in der Gewerbeordnung einen eigenen Paragraphen für Kreditvermittler: § 34k. Der Vermittlerverband AfW hat sich bereits geäußert. Bereits im März 2025 hatte AssCompact erstmals über die Erweiterung des § 34 in der Gewerbeordnung berichtet. Es geht um einen eigenen Paragraphen für Vermittler von Verbraucher- oder Ratenkrediten, den § 34k. Die Bundesregierung hat ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 AssCompact
