Das angekündigte E-Auto-Förderprogramm für Haushalte mit geringem und mittleren Einkommen kann wie angekündigt rückwirkend für Zulassungen seit Jahresanfang in Anspruch genommen werden. Der Bundestag hat nun mit einem entsprechenden Beschluss die rechtliche Grundlage hierfür geschaffen. Die Grundlage für die neue Förderung ist das "Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität", das der Bundestag jetzt beschlossen hat. Dabei geht es aber nur um den ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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