Berlin (ots) -
Der SoVD kritisiert den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) deutlich. Aus Sicht des Verbandes verfehlt der Entwurf zentrale sozialpolitische Zielsetzungen und belastet einseitig die Versicherten. "Die geplanten Maßnahmen gehen an den tatsächlichen Herausforderungen vorbei und drohen, die solidarische Gesundheitsversorgung weiter auszuhöhlen", erklärt die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. Der SoVD weist darauf hin, dass die Finanzierung der GKV bereits heute maßgeblich von den Versicherten und ihren Arbeitgebenden getragen wird. In den vergangenen Jahren seien die Zusatzbeiträge erheblich gestiegen - im Jahr 2026 liegen sie je nach Krankenkasse zwischen 2,18 und 4,39 Prozent. Vor diesem Hintergrund sei es "falsch und irreführend", den Versicherten nun einen zusätzlichen "besonderen Beitrag" zur Schließung der Finanzierungslücke abzuverlangen. Zugleich kritisiert der Verband die im Gesetzentwurf angelegte stärkere Orientierung der Ausgaben an den Einnahmen. Dies berge die Gefahr einer "Gesundheit nach Kassenlage". Stattdessen brauche es eine konsequente Ausrichtung der Versorgung an den tatsächlichen Bedarfen der Patientinnen und Patienten. "Eine bedarfsgerechte, evidenzbasierte Versorgung kann nicht nur die Qualität verbessern, sondern auch ineffiziente und renditegetriebene Ausgaben reduzieren", so Engelmeier.
Widersprüchlich bewertet der SoVD zudem einzelne Maßnahmen im Entwurf: Einerseits sei die außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze grundsätzlich zu begrüßen, da dadurch höhere Einkommen stärker zur Finanzierung herangezogen würden. Der Verband fordert jedoch, diesen Schritt konsequent weiterzugehen und die Bemessungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung anzuheben. Deutliche Kritik übt der Verband an der geplanten Erhöhung der Zuzahlungen für Arzneimittel um 50 Prozent. "Hier werden ausgerechnet kranke Menschen zusätzlich belastet. Das widerspricht dem Solidarprinzip und verschärft soziale Ungleichheiten", betont Engelmeier. Auch darüber hinaus sieht der SoVD erhebliche soziale Schieflagen im Gesetzentwurf. So drohten Belastungen etwa durch Einschränkungen bei der Familienversicherung, die insbesondere Haushalte mit niedrigen Einkommen treffen würden. Problematisch sieht der Verband zudem die Verkürzung des Krankengeldes. Sie ist unsolidarisch und wird die Diskussion um die Mehrklassensystemversorgung nur noch mehr befeuern. Gleichzeitig fehle weiterhin eine angemessene Beteiligung des Bundes an den Gesundheitskosten, etwa für Bürgergeldbeziehende. Kritisch bewertet der Verband zudem das geplante Tempo des Gesetzgebungsverfahrens. Eine Reform dieser Tragweite dürfe nicht im Eilverfahren beschlossen werden. "Es braucht ausreichend Zeit für eine fundierte Debatte und die Beteiligung der Verbände sowie der Öffentlichkeit", so Engelmeier.
Pressekontakt:
SoVD
Sozialverband Deutschland e. V.
Peter-Michael Zernechel
Pressesprecher (V. i. S. d. P.)
Stralauer Straße 63
10179 Berlin
Tel.: 030 72 62 22-333
E-Mail: pressestelle@sovd.de
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/43645/6257754
Der SoVD kritisiert den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) deutlich. Aus Sicht des Verbandes verfehlt der Entwurf zentrale sozialpolitische Zielsetzungen und belastet einseitig die Versicherten. "Die geplanten Maßnahmen gehen an den tatsächlichen Herausforderungen vorbei und drohen, die solidarische Gesundheitsversorgung weiter auszuhöhlen", erklärt die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. Der SoVD weist darauf hin, dass die Finanzierung der GKV bereits heute maßgeblich von den Versicherten und ihren Arbeitgebenden getragen wird. In den vergangenen Jahren seien die Zusatzbeiträge erheblich gestiegen - im Jahr 2026 liegen sie je nach Krankenkasse zwischen 2,18 und 4,39 Prozent. Vor diesem Hintergrund sei es "falsch und irreführend", den Versicherten nun einen zusätzlichen "besonderen Beitrag" zur Schließung der Finanzierungslücke abzuverlangen. Zugleich kritisiert der Verband die im Gesetzentwurf angelegte stärkere Orientierung der Ausgaben an den Einnahmen. Dies berge die Gefahr einer "Gesundheit nach Kassenlage". Stattdessen brauche es eine konsequente Ausrichtung der Versorgung an den tatsächlichen Bedarfen der Patientinnen und Patienten. "Eine bedarfsgerechte, evidenzbasierte Versorgung kann nicht nur die Qualität verbessern, sondern auch ineffiziente und renditegetriebene Ausgaben reduzieren", so Engelmeier.
Widersprüchlich bewertet der SoVD zudem einzelne Maßnahmen im Entwurf: Einerseits sei die außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze grundsätzlich zu begrüßen, da dadurch höhere Einkommen stärker zur Finanzierung herangezogen würden. Der Verband fordert jedoch, diesen Schritt konsequent weiterzugehen und die Bemessungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung anzuheben. Deutliche Kritik übt der Verband an der geplanten Erhöhung der Zuzahlungen für Arzneimittel um 50 Prozent. "Hier werden ausgerechnet kranke Menschen zusätzlich belastet. Das widerspricht dem Solidarprinzip und verschärft soziale Ungleichheiten", betont Engelmeier. Auch darüber hinaus sieht der SoVD erhebliche soziale Schieflagen im Gesetzentwurf. So drohten Belastungen etwa durch Einschränkungen bei der Familienversicherung, die insbesondere Haushalte mit niedrigen Einkommen treffen würden. Problematisch sieht der Verband zudem die Verkürzung des Krankengeldes. Sie ist unsolidarisch und wird die Diskussion um die Mehrklassensystemversorgung nur noch mehr befeuern. Gleichzeitig fehle weiterhin eine angemessene Beteiligung des Bundes an den Gesundheitskosten, etwa für Bürgergeldbeziehende. Kritisch bewertet der Verband zudem das geplante Tempo des Gesetzgebungsverfahrens. Eine Reform dieser Tragweite dürfe nicht im Eilverfahren beschlossen werden. "Es braucht ausreichend Zeit für eine fundierte Debatte und die Beteiligung der Verbände sowie der Öffentlichkeit", so Engelmeier.
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