Halle (ots) -
Wenige Tage vor dem Beschluss einer großen Parlamentsreform in Sachsen-Anhalt hat der Landesbeauftragter für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, Johannes Beleites, vor ungewollten Kollateralschäden gewarnt. Kritisch sehe er die geplante Neuregelung der Verfassungsrichter-Wahlen in Sachsen-Anhalt, sagte Beleites der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Samstagausgabe). "Das Verfassungsgericht ist nach wie vor sehr akzeptiert in der Bevölkerung", sagte er "Wenn wir nun aber dazu kommen sollten, dass Verfassungsrichter nur noch mit einfacher Mehrheit gewählt werden, kommt es über einen gewissen Zeitraum möglicherweise dazu, dass wir ein regierungsfreundliches Gericht haben", warnte Beleites.
Auf diesem Wege könne es irgendwann "vielleicht ein rechtes oder linkes Verfassungsgericht" geben, gab er zu Bedenken. "Das passiert nicht in ein oder zwei Jahren", sagte er dem Blatt. "Aber vielleicht in zehn Jahren. Und das bringt den Rechtsstaat dann vielleicht in eine Situation, in der wir ihn nicht haben wollen."
CDU, SPD, FDP, Linke und Grüne wollen in der kommenden Woche im Landtag beschließen, dass Landesverfassungsrichter in bestimmten Fällen künftig nicht mehr mit Zweidrittel-Mehrheit gewählt werden müssen. Sollten Richterwahlen im Landtag in Zukunft an der Zweidrittel-Mehrheit scheitern, soll das Landesverfassungsgericht selbst Personalvorschläge machen dürfen - für deren Wahl reicht dann eine einfache Mehrheit im Landtag. Die neue Notfallregelung soll verhindern, dass eine Landtagsfraktion allein in Zukunft dauerhaft Richterwahlen blockiert - im Blick haben die Reformbefürworter die AfD. Die Neuregelung soll am Donnerstag beschlossen werden.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Jan Schumann
Telefon: 0391 400 66 94 11
jan.schumann@mz.de
Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/47409/6257789
Wenige Tage vor dem Beschluss einer großen Parlamentsreform in Sachsen-Anhalt hat der Landesbeauftragter für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, Johannes Beleites, vor ungewollten Kollateralschäden gewarnt. Kritisch sehe er die geplante Neuregelung der Verfassungsrichter-Wahlen in Sachsen-Anhalt, sagte Beleites der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Samstagausgabe). "Das Verfassungsgericht ist nach wie vor sehr akzeptiert in der Bevölkerung", sagte er "Wenn wir nun aber dazu kommen sollten, dass Verfassungsrichter nur noch mit einfacher Mehrheit gewählt werden, kommt es über einen gewissen Zeitraum möglicherweise dazu, dass wir ein regierungsfreundliches Gericht haben", warnte Beleites.
Auf diesem Wege könne es irgendwann "vielleicht ein rechtes oder linkes Verfassungsgericht" geben, gab er zu Bedenken. "Das passiert nicht in ein oder zwei Jahren", sagte er dem Blatt. "Aber vielleicht in zehn Jahren. Und das bringt den Rechtsstaat dann vielleicht in eine Situation, in der wir ihn nicht haben wollen."
CDU, SPD, FDP, Linke und Grüne wollen in der kommenden Woche im Landtag beschließen, dass Landesverfassungsrichter in bestimmten Fällen künftig nicht mehr mit Zweidrittel-Mehrheit gewählt werden müssen. Sollten Richterwahlen im Landtag in Zukunft an der Zweidrittel-Mehrheit scheitern, soll das Landesverfassungsgericht selbst Personalvorschläge machen dürfen - für deren Wahl reicht dann eine einfache Mehrheit im Landtag. Die neue Notfallregelung soll verhindern, dass eine Landtagsfraktion allein in Zukunft dauerhaft Richterwahlen blockiert - im Blick haben die Reformbefürworter die AfD. Die Neuregelung soll am Donnerstag beschlossen werden.
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