Ein innerstädtischer Unfall beim Wechsel von der rechten auf die linke Spur führte zur Frage der Haftungsverteilung. Das OLG Hamm stellt klar, dass die Haftung in solchen Konstellationen regelmäßig nur den Spurwechsler trifft. Ein Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden greift nicht. Kollisionen im Zusammenhang mit einem Spurwechsel sorgen in der Praxis häufig für Streit über die Haftungsverteilung in der Kfz-Versicherung. Mit einem kürzlichen Hinweisbeschluss konkretisiert das Oberlandesgericht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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