Mit Schreiben vom 9. April 2026 hat das Bundesfinanzministerium den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zu § 4 Nr. 4b UStG geändert. Was nach juristischer Feinjustierung aussieht, trifft eine konkrete Praxis: die Nutzung von Zollfreilagern zur privaten Vermögenssicherung. Über Jahre war es möglich, Sachwerte wie Silber oder andere Edelmetalle dort unter bestimmten Bedingungen ohne unmittelbare Umsatzsteuerbelastung zu halten. Für D ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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