Osnabrück (ots) -
Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Helmut Frister, hat sich deutlich für eine Entkriminalisierung von Schwarzfahrern ausgesprochen. "Nur was sozialethisch als besonders verwerflich gilt, sollte bestraft werden. Das schlichte Schwarzfahren ohne Überwindung von Zugangsbeschränkungen gehört nicht dazu", sagte Frister im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung (noz). Der Ultima-Ratio-Funktion des Strafrechts werde das Gesetz gegen Schwarzfahrer nicht gerecht.
Nach Ansicht des Strafrechtlers müsse das Gesetz entsprechend geändert werden. "Die Überlastung der Justiz mit diesen Bagatelldelikten ist unnötig", sagt der Rechtswissenschaftler noz. Jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland resultiert laut Frister aus diesem Delikt, wobei diese Haftstrafen den Staat viel Geld kosten und keinen Resozialisierungseffekt erzielen. Er lehne zudem eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit ab, da auch diese über eine Erzwingungshaft zum Gefängnisaufenthalt führen könne. "Es ist ein zivilrechtliches Unrecht, ein Vertragsbruch. So sollte es auch behandelt werden."
Von einer ersatzlosen Streichung des Paragrafen 265a halte er jedoch nichts. Schwarzfahren im Fernverkehr etwa könnten durchaus strafwürdig bleiben. Nach noz-Recherchen betraf 2024 jede achte Anzeige wegen Beförderungserschleichung Schwarzfahrten im Fernverkehr.
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/58964/6259253
Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Helmut Frister, hat sich deutlich für eine Entkriminalisierung von Schwarzfahrern ausgesprochen. "Nur was sozialethisch als besonders verwerflich gilt, sollte bestraft werden. Das schlichte Schwarzfahren ohne Überwindung von Zugangsbeschränkungen gehört nicht dazu", sagte Frister im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung (noz). Der Ultima-Ratio-Funktion des Strafrechts werde das Gesetz gegen Schwarzfahrer nicht gerecht.
Nach Ansicht des Strafrechtlers müsse das Gesetz entsprechend geändert werden. "Die Überlastung der Justiz mit diesen Bagatelldelikten ist unnötig", sagt der Rechtswissenschaftler noz. Jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland resultiert laut Frister aus diesem Delikt, wobei diese Haftstrafen den Staat viel Geld kosten und keinen Resozialisierungseffekt erzielen. Er lehne zudem eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit ab, da auch diese über eine Erzwingungshaft zum Gefängnisaufenthalt führen könne. "Es ist ein zivilrechtliches Unrecht, ein Vertragsbruch. So sollte es auch behandelt werden."
Von einer ersatzlosen Streichung des Paragrafen 265a halte er jedoch nichts. Schwarzfahren im Fernverkehr etwa könnten durchaus strafwürdig bleiben. Nach noz-Recherchen betraf 2024 jede achte Anzeige wegen Beförderungserschleichung Schwarzfahrten im Fernverkehr.
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