DJ PTA-HV: UBM Development AG: Einberufung der 145. ordentlichen Hauptversammlung
Hauptversammlung gemäß -- 107 Abs. 3 AktG
UBM Development AG: Einberufung der 145. ordentlichen Hauptversammlung
Wien (pta000/22.04.2026/10:30 UTC+2)
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der UBM Development AG am Donnerstag, dem 21. Mai 2026, um 14:00 Uhr, MESZ, im MQ Libelle, 1070 Wien, Museumsplatz 1/5.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des nichtfinanziellen Berichts (ESG-Nachhaltigkeitsbericht) und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2025
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers der
Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
5. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025
6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON
INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 30. April 2026 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.ubm-development.com zugänglich:
-- Jahresfinanzbericht 2025, darin enthalten Jahresabschluss mit Lagebericht,
-- Corporate-Governance-Bericht 2025,
-- Geschäftsbericht 2025, darin enthalten: Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, Bericht des Aufsichtsrats,
-- Nicht-finanzieller Bericht 2025 (ESG-Nachhaltigkeitsbericht),
-- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6,
-- Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025,
-- Vergütungspolitik (Vergütungspolitik 2026)
-- Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
-- Formular für die Erteilung einer Vollmacht und von Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter (IVA/ Dipl.-Vw., Dipl.-Jur. Florian Beckermann, LL.M.),
-- Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
-- Information über die Integration von ISO 20022 SWIFT-Nachrichten in der Zusendungslogik von Depotbestätigungen und Vollmachten,
-- vollständiger Text dieser Einberufung.
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 11. Mai 2026 (24:00 Uhr, MESZ) (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß -- 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 18. Mai 2026 (24:00 Uhr, MESZ) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß -- 17 Abs. 3 genügen lässt
Per E-Mail anmeldung.ubm@hauptversammlung.at
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 - 50
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder UBM Development AG
Boten c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
AT-8242 St. Lorenzen/Wechsel
Per SWIFT ISO 15022 CPTGDE5WXXX
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000815402 im Text angeben)
Per SWIFT ISO 20022 ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift
seev.003.001.10 oder seev.004.001.10
(gegebenenfalls seev.004.001.11)
Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.ubm-development.com zur Verfügung.
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß -- 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (-- 10a Abs. 2 AktG):
-- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen
Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
-- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
-- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000815402 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
-- Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
-- Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 11. Mai 2026 (24:00 Uhr, MESZ) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen.
Identitätsnachweis
UBM Development AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinen-den Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.
IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZU-HALTENDE VERFAHREN
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil-nimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (-- 13 Abs. 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:
Per Post oder UBM Development AG
Boten c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
AT-8242 St. Lorenzen/Wechsel
Per E-Mail anmeldung.ubm@hauptversammlung.at
(Vollmachten bitte im Format PDF)
Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 - 50
Per SWIFT ISO 15022 CPTGDE5WXXX
(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT0000815402 im Text angeben)
Per SWIFT ISO 20022 ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift
seev.003.001.10 oder seev.004.001.10
(gegebenenfalls seev.004.001.11)
Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.ubm-development.com zur Verfügung.
Die Vollmachten müssen spätestens bis 20. Mai 2026, 16:00 Uhr, MESZ, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind spätestens ab 30. April 2026 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ubm-development.com abruf-bar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (-- 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
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April 22, 2026 04:30 ET (08:30 GMT)



