Home-Office bleibt rechtlich ein spannendes Terrain für die gesetzliche Unfallversicherung. Das Sozialgericht Hamburg hatte jetzt zu klären, ob ein Sturz auf der heimischen Treppe nach Feierabend noch im Zusammenhang mit der Arbeit steht oder bereits der privaten Sphäre zuzurechnen ist. Besteht beim Rückweg aus dem Home-Office in den privaten Wohnbereich noch ein sachlicher Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit? Mit dieser Frage hatte sich kürzlich das Sozialgericht (SG) Hamburg zu beschäftigen. Den vollständigen Artikel lesen ...
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