Die Erbschaftsteuerreform des Jahres 2016 wirft bis heute rechtliche Fragen auf. Der Bundesfinanzhof hat nun in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass die rückwirkende Anwendung der damaligen Neuregelungen auf Schenkungen ab dem 1. Juli 2016 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist - selbst dann, wenn die Schenkung vor der offiziellen Verkündung des Gesetzes im November 2016 erfolgte. Das ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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