Steht eine ärztliche Diagnose noch aus, darf dies beim Antrag auf eine Pflegezusatzversicherung nicht verschwiegen werden. Das OLG Koblenz zeigt, dass ein vorschnelles Nein bei Gesundheitsfragen eine arglistige Täuschung sein und der Vertrag vom Versicherer angefochten werden kann. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Versicherer einen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten kann, wenn Gesundheitsfragen im Antrag ohne gesicherte ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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