EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Fabasoft AG
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b, Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Im Zeitraum vom 22. April 2026 bis einschließlich 24. April 2026 hat die Fabasoft AG insgesamt 5.553 Aktien erworben:
Der Erwerb der Aktien der Fabasoft AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Fabasoft AG beauftragte Bank. Diese führt den Rückkauf in Anwendung der Safe-Harbor-Regelungen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft durch. Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2026 seit dem 22. April 2026 bis einschließlich 24. April 2026 erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 5.553 Aktien. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Fabasoft AG www.fabasoft.com im Bereich Investoren / Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkaufprogramm 2026 unter https://www.fabasoft.com/de/investor-relations/kapitalmassnahmen/aktienrueckkaufprogramm-2026 veröffentlicht.
Kontakt: 27.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Fabasoft AG |
| Honauerstraße 4 | |
| 4020 Linz | |
| Österreich | |
| Internet: | www.fabasoft.com |
| Ende der Mitteilung | / EQS News-Service |
2315550 27.04.2026 CET/CEST




