Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in der Sitzung vom Dienstag, 28. April 2026, die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes (ZDG), des E-Geldgesetzes (EGG) und des Finalitätsgesetzes verabschiedet. Der Landtag hatte die Vorlage in erster Lesung im März 2026 beraten und ausdrücklich begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Die Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung im Landtag aufgeworfenen Fragen hinsichtlich der praktischen Auswirkungen von Echtzeitüberweisungen. Im Zentrum stehen der Umgang mit Fehlüberweisungen und Betrugsfällen sowie die Möglichkeiten einer Rückabwicklung, insbesondere bei irrtümlich oder missbräuchlich ausgeführten Zahlungen. Die Regierung legt dar, dass auch bei Instant Payments umfassende Sicherheitsmechanismen gelten, darunter Empfängerüberprüfungen, Sanktionslistenprüfungen sowie bestehende Rückerstattungsregeln bei nicht autorisierten Zahlungen. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Betrugsbekämpfung bei autorisierten Zahlungen, bei denen Zahlende durch Täuschung zu einer Überweisung veranlasst werden. Die Regierung verweist auf bestehende Rückrufverfahren im SEPA-Instant-Regelwerk sowie auf weiterentwickelte europäische Regelungen, betont jedoch, dass ein vollständiger Schutz vor Missbrauch nicht garantiert werden kann.
Insgesamt zielten die Fragen darauf ab, Rechtssicherheit und Klarheit über den Schutz der Zahlungsdienstnutzer bei der Einführung von Echtzeitüberweisungen zu erhalten.
Die Gesetzesvorlage wird vom Landtag voraussichtlich im Juni 2026 in zweiter Lesung behandelt.
Die von der Regierung verabschiedete Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.bua.regierung.li bezogen werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
eve.beck@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100939728
Die Regierung hat in der Sitzung vom Dienstag, 28. April 2026, die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes (ZDG), des E-Geldgesetzes (EGG) und des Finalitätsgesetzes verabschiedet. Der Landtag hatte die Vorlage in erster Lesung im März 2026 beraten und ausdrücklich begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Die Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung im Landtag aufgeworfenen Fragen hinsichtlich der praktischen Auswirkungen von Echtzeitüberweisungen. Im Zentrum stehen der Umgang mit Fehlüberweisungen und Betrugsfällen sowie die Möglichkeiten einer Rückabwicklung, insbesondere bei irrtümlich oder missbräuchlich ausgeführten Zahlungen. Die Regierung legt dar, dass auch bei Instant Payments umfassende Sicherheitsmechanismen gelten, darunter Empfängerüberprüfungen, Sanktionslistenprüfungen sowie bestehende Rückerstattungsregeln bei nicht autorisierten Zahlungen. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Betrugsbekämpfung bei autorisierten Zahlungen, bei denen Zahlende durch Täuschung zu einer Überweisung veranlasst werden. Die Regierung verweist auf bestehende Rückrufverfahren im SEPA-Instant-Regelwerk sowie auf weiterentwickelte europäische Regelungen, betont jedoch, dass ein vollständiger Schutz vor Missbrauch nicht garantiert werden kann.
Insgesamt zielten die Fragen darauf ab, Rechtssicherheit und Klarheit über den Schutz der Zahlungsdienstnutzer bei der Einführung von Echtzeitüberweisungen zu erhalten.
Die Gesetzesvorlage wird vom Landtag voraussichtlich im Juni 2026 in zweiter Lesung behandelt.
Die von der Regierung verabschiedete Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.bua.regierung.li bezogen werden.
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