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WKN: 850185 | ISIN: AT0000609607 | Ticker-Symbol: ABS2
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28.04.26 | 16:23
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Dow Jones News
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PTA-CMS: PORR AG: Veröffentlichung gemäß § 2 Veröffentlichungsverordnung 2018

DJ PTA-CMS: PORR AG: Veröffentlichung gemäß § 2 Veröffentlichungsverordnung 2018

Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß -- 119 Abs. 9 BörseG

PORR AG: Veröffentlichung gemäß -- 2 Veröffentlichungsverordnung 2018

Wien (pta000/28.04.2026/16:00 UTC+2)

Widerruf der Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien sowie zur Einziehung von eigenen Aktien verbunden mit der neuen Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien und zur Einziehung von eigenen Aktien

Die 146. ordentliche Hauptversammlung der PORR AG, 1100 Wien, Absberggasse 47, abgehalten am 28.04.2026, fasste folgende Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 10.:

• Die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. April 2024 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb

eigener Aktien gemäß -- 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowie zur Einziehung von eigenen Aktien

wird widerrufen und durch die folgende Ermächtigung des Vorstands ersetzt: • Der Vorstand wird von der Hauptversammlung für die Dauer von 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung gemäß -- 65

Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft bis zu dem gesetzlich

zulässigen Ausmaß von 10 % des Grundkapitals unter Einschluss bereits erworbener Aktien, auch unter wiederholter

Ausnutzung der 10%-Grenze, ermächtigt. Der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht niedriger als EUR 1,00

und nicht höher als maximal 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb

vorhergehenden zehn Börsetage liegen. Der Erwerb kann über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auf

eine sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen, insbesondere auch außerbörslich, oder von einzelnen,

veräußerungswilligen Aktionären (negotiated purchase) und auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts

der Aktionäre. Der Vorstand wird weiters ermächtigt, die jeweiligen Rückkaufsbedingungen eines Erwerbs

festzusetzen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufprogramm

einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Die

Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer

Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (-- 189a UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch

Dritte ausgeübt werden. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Schließlich wird

der Vorstand ermächtigt, ohne weitere Befassung der Hauptversammlung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene

Aktien einzuziehen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von

eigenen Aktien ergeben, zu beschließen.

(Veröffentlichung gemäß -- 65 Abs 1a AktG und -- 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm -- 2 Veröffentlichungsverordnung 2018)

Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte:

Lisa Galuska, MSc Leitung Investor Relations PORR AG Tel.: +43 (0)50 626-1765 E-Mail: ir@porr-group.com

(Ende)

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Aussender:      PORR AG 
           Absberggasse 47 
           1100 Wien 
           Österreich 
Ansprechpartner:   Mag. Ilona Radoczky 
Tel.:         +43 50 626-1546 
E-Mail:        investor.relations@porr.at 
Website:       www.porr-group.com 
ISIN(s):       AT0000609607 (Aktie) AT0000A39724 (Anleihe) XS2408013709 (Anleihe) 
Börse(n):       Wiener Börse (Amtlicher Handel); Freiverkehr in Frankfurt (Basic Board) 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1777384800511 ]

(c) pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext. Archiv: https://www.pressetext.com/channel/Adhoc . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300.

(END) Dow Jones Newswires

April 28, 2026 10:00 ET (14:00 GMT)

© 2026 Dow Jones News
Energiepreisschock - Diese 3 Werte könnten langfristig abräumen!
Die Eskalation im Iran-Konflikt hat die Energiepreise mit voller Wucht nach oben getrieben. Was zunächst nach einer kurzfristigen Reaktion aussah, entwickelt sich zunehmend zu einem strukturellen Problem: Die Straße von Hormus ist blockiert, wichtige LNG- und Ölanlagen stehen still oder werden gezielt angegriffen. Eine schnelle Entspannung ist nicht in Sicht – im Gegenteil, die Lage spitzt sich weiter zu.

Für die Weltwirtschaft bedeutet dies wachsende Risiken. Steigende Energiepreise erhöhen den Inflationsdruck, gefährden Zinssenkungen und bringen die ohnehin hoch bewerteten Aktienmärkte ins Wanken. Doch wo Risiken entstehen, ergeben sich auch Chancen.

Denn von einem dauerhaft höheren Energiepreisniveau profitieren nicht nur Öl- und Gasunternehmen. Auch Versorger, erneuerbare Energien sowie ausgewählte Rohstoff- und Agrarwerte rücken in den Fokus. In diesem Umfeld könnten gezielt ausgewählte Unternehmen überdurchschnittlich profitieren – unabhängig davon, ob die Krise anhält oder nicht.

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