DJ PTA-CMS: PORR AG: Veröffentlichung gemäß § 2 Veröffentlichungsverordnung 2018
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß -- 119 Abs. 9 BörseG
PORR AG: Veröffentlichung gemäß -- 2 Veröffentlichungsverordnung 2018
Wien (pta000/28.04.2026/16:00 UTC+2)
Widerruf der Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien sowie zur Einziehung von eigenen Aktien verbunden mit der neuen Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien und zur Einziehung von eigenen Aktien
Die 146. ordentliche Hauptversammlung der PORR AG, 1100 Wien, Absberggasse 47, abgehalten am 28.04.2026, fasste folgende Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 10.:
• Die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. April 2024 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb
eigener Aktien gemäß -- 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowie zur Einziehung von eigenen Aktien
wird widerrufen und durch die folgende Ermächtigung des Vorstands ersetzt: • Der Vorstand wird von der Hauptversammlung für die Dauer von 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung gemäß -- 65
Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft bis zu dem gesetzlich
zulässigen Ausmaß von 10 % des Grundkapitals unter Einschluss bereits erworbener Aktien, auch unter wiederholter
Ausnutzung der 10%-Grenze, ermächtigt. Der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht niedriger als EUR 1,00
und nicht höher als maximal 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb
vorhergehenden zehn Börsetage liegen. Der Erwerb kann über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auf
eine sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen, insbesondere auch außerbörslich, oder von einzelnen,
veräußerungswilligen Aktionären (negotiated purchase) und auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts
der Aktionäre. Der Vorstand wird weiters ermächtigt, die jeweiligen Rückkaufsbedingungen eines Erwerbs
festzusetzen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufprogramm
einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Die
Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer
Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (-- 189a UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch
Dritte ausgeübt werden. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Schließlich wird
der Vorstand ermächtigt, ohne weitere Befassung der Hauptversammlung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene
Aktien einzuziehen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von
eigenen Aktien ergeben, zu beschließen.
(Veröffentlichung gemäß -- 65 Abs 1a AktG und -- 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm -- 2 Veröffentlichungsverordnung 2018)
Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte:
Lisa Galuska, MSc Leitung Investor Relations PORR AG Tel.: +43 (0)50 626-1765 E-Mail: ir@porr-group.com
(Ende)
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Aussender: PORR AG
Absberggasse 47
1100 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Mag. Ilona Radoczky
Tel.: +43 50 626-1546
E-Mail: investor.relations@porr.at
Website: www.porr-group.com
ISIN(s): AT0000609607 (Aktie) AT0000A39724 (Anleihe) XS2408013709 (Anleihe)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel); Freiverkehr in Frankfurt (Basic Board)
[ source: https://www.pressetext.com/news/1777384800511 ]
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April 28, 2026 10:00 ET (14:00 GMT)



