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Oracle (ORCL): Liefert der Pullback zum EMA 50 die nächste Kaufchance?

Zwischen massiven KI-Investitionen und Rekord-Aufträgen!

Rückblick

Nach einer langen Abwärtsphase konnte die Oracle-Aktie im April einen starken Impuls nach oben generieren. Dabei wurde der EMA 50 dynamisch nach oben durchbrochen. Aktuell sehen wir einen Pullback zu diesem wichtigen gleitenden Durchschnitt.

Oracle-Aktie: Chart vom 28.04.2026, Kürzel: ORCL, Kurs: 167.59 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Die Aktie hat nach dem ersten steilen Anstieg eine kurze Pause einlegt und testet den EMA 50. Wenn wir jetzt wieder Stärke sehen (Kurse über 170 USD), lebt die Long-Chance wieder auf.

Mögliches bärisches Szenario

Unterschreiten die Kurse den EMA 50, wäre dies ein Anzeichen von Schwäche. Ein GAP-Close bei 155 USD könnte folgen. Bleiben die Bären am Ball, kommt das April-Tief wieder ins Spiel.

Meinung

Oracle profitiert massiv vom Boom der Künstlichen Intelligenz. Die Cloud-Infrastruktur gilt als besonders effizient für KI-Workloads. Das Unternehmen hat sich in den letzten Jahren erfolgreich vom klassischen Datenbank-Anbieter zum Cloud-Giganten transformiert. Ein Rekord-Auftragsbestand von über 550 Mrd. USD und neue Partnerschaften mit Meta und NVIDIA zeigten, dass die hohen Investitionen tatsächlich Früchte tragen, welche der Grund für den Abverkauf waren. Der Markt stellte sich aber nach wie vor die Frage: Wann zahlen sich diese Milliarden-Investitionen endlich in echtem Cashflow aus?

Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 497.44 Mrd. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 5.77 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu Oracle ist neutral
  • Quellennachweis: Berichterstattung von Nachrichtenagenturen, Finanzportalen und offiziellen Pressemitteilungen des Unternehmens
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 28.04.2026

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in ORCL hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer, die Interessenskonflikte und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

Analyse erstellt im Auftrag von

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.