Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in der Sitzung vom Dienstag, 28. April 2026, den Bericht und Antrag betreffend die Anpassung des Referenzwertrechts an die Verordnung (EU) 2025/914 verabschiedet. Die Vorlage dient insbesondere der Stärkung von Verhältnismässigkeit, Transparenz, Marktintegrität und Verwaltungsvereinfachung.
Mit der Verordnung (EU) 2025/914 wird die Referenzwertregulierung neu strukturiert: Künftig unterliegen insbesondere kritische und signifikante Referenzwerte - darunter Zinssatz-, bestimmte ESG-bezogene und rohstoffbasierte Referenzwerte - der Beaufsichtigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Nicht signifikante Referenzwerte werden weitgehend ausgenommen, können jedoch weiterhin auf Antrag oder durch Behörden als signifikant eingestuft werden. Die Anpassung legt zusätzliche Schwellenwerte fest und präzisiert Einstufungsverfahren, reduziert Meldepflichten und zentralisiert Drittstaatenverfahren bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Zugleich stärkt sie Aufsichtsinstrumente und Transparenzanforderungen, insbesondere im ESG-Bereich.
Entlastung von Administratoren und Aufsichtsbehörden
Ziel der Reform ist es, kleinere Administratoren und die zuständigen Aufsichtsbehörden zu entlasten und die Regulierung auf systemrelevante Referenzwerte zu fokussieren. Dadurch wird die Effizienz der Aufsicht verbessert, ohne das hohe Schutzniveau für die Finanzmärkte zu beeinträchtigen.
Die Verordnung (EU) 2025/914 befindet sich derzeit im EWR-Übernahmeverfahren. Die zur Umsetzung erforderlichen Anpassungen erfolgen im EWR-Referenzwert-Durchführungsgesetz und im Finanzmarktaufsichtsgesetz. Das Inkrafttreten ist vom entsprechenden EWR-Übernahmebeschluss abhängig. Die erste Lesung der Vorlage im Landtag ist für Juni 2026 vorgesehen.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
eve.beck@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100939732
Die Regierung hat in der Sitzung vom Dienstag, 28. April 2026, den Bericht und Antrag betreffend die Anpassung des Referenzwertrechts an die Verordnung (EU) 2025/914 verabschiedet. Die Vorlage dient insbesondere der Stärkung von Verhältnismässigkeit, Transparenz, Marktintegrität und Verwaltungsvereinfachung.
Mit der Verordnung (EU) 2025/914 wird die Referenzwertregulierung neu strukturiert: Künftig unterliegen insbesondere kritische und signifikante Referenzwerte - darunter Zinssatz-, bestimmte ESG-bezogene und rohstoffbasierte Referenzwerte - der Beaufsichtigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Nicht signifikante Referenzwerte werden weitgehend ausgenommen, können jedoch weiterhin auf Antrag oder durch Behörden als signifikant eingestuft werden. Die Anpassung legt zusätzliche Schwellenwerte fest und präzisiert Einstufungsverfahren, reduziert Meldepflichten und zentralisiert Drittstaatenverfahren bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Zugleich stärkt sie Aufsichtsinstrumente und Transparenzanforderungen, insbesondere im ESG-Bereich.
Entlastung von Administratoren und Aufsichtsbehörden
Ziel der Reform ist es, kleinere Administratoren und die zuständigen Aufsichtsbehörden zu entlasten und die Regulierung auf systemrelevante Referenzwerte zu fokussieren. Dadurch wird die Effizienz der Aufsicht verbessert, ohne das hohe Schutzniveau für die Finanzmärkte zu beeinträchtigen.
Die Verordnung (EU) 2025/914 befindet sich derzeit im EWR-Übernahmeverfahren. Die zur Umsetzung erforderlichen Anpassungen erfolgen im EWR-Referenzwert-Durchführungsgesetz und im Finanzmarktaufsichtsgesetz. Das Inkrafttreten ist vom entsprechenden EWR-Übernahmebeschluss abhängig. Die erste Lesung der Vorlage im Landtag ist für Juni 2026 vorgesehen.
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