Berlin (ots) -
Den heute im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) sowie den Eckwerteplan zum Bundeshaushalt 2027 kommentiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann:
"Man kann sich nur wundern: Das Beitragsstabilisierungsgesetz, eine der wichtigsten Gesundheitsreformen der letzten Jahre, mutiert jetzt zum Haushaltssanierungsgesetz. Dieser Eindruck drängt sich nach der jetzigen Beschlusslage jedenfalls auf.
So werden die Steuerzuschüsse für die GKV dauerhaft um jährlich zwei Milliarden Euro gekürzt, um Haushaltslöcher zu stopfen. Dagegen fällt die im ersten Schritt vorgesehene Anhebung der Bundesmittel zur Erstattung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern mit 250 Millionen Euro allenfalls symbolisch aus. Das ist keine konsistente Politik, sondern ein Taschenspielertrick auf Kosten der Beitragszahlenden.
Das Einsparvolumen auf der Ausgabenseite wird zudem weiter geschmälert, statt die von der FinanzKommission Gesundheit aufgezeigten Einsparvolumina konsequent auszuschöpfen. Die einzigen positiven Änderungen in der heute beschlossenen Kabinettsfassung sind das Versprechen einer Herstellerabgabe auf zuckerhaltige Getränke und die Abmilderung der sozialen Härten beim Krankengeld sowie bei der Mitversicherung von Ehepartnern.
Ärgerlich ist auch, dass die gutverdienende Pharmaindustrie in Deutschland jetzt einen noch geringeren Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen leisten soll. Sie war schon in den ursprünglichen Plänen weitgehend verschont geblieben. Das ist nicht nachvollziehbar, zumal der von Gesundheitsministerin Nina Warken selbst so hochgelobte "Sicherheitspuffer" zur Vermeidung absehbarer Beitragssatzsteigerungen mit dem Kabinettsentwurf komplett entfallen ist.
Im parlamentarischen Verfahren müssen die immer noch bestehende Schieflage und die neu entstandenen Unwuchten beseitigt werden. In der jetzigen Form kann dieses Gesetz seiner Zielstellung der Beitragssatzstabilisierung nicht gerecht werden. Stattdessen drohen zum Jahreswechsel schon wieder Beitragssatz-Anstiege. Vor allem fordern wir einen wirksamen Beitrag des Bundes zur kostendeckenden Finanzierung der Gesundheitskosten der Bürgergeldempfänger. Die vorgesehene Kürzung des Bundeszuschusses ist nicht akzeptabel und sollte wieder einkassiert werden. Außerdem braucht es einen wirksamen Sparbeitrag der Pharmaindustrie zum GKV-Sparpaket."
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse@bv.aok.de
Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/8697/6265270
Den heute im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) sowie den Eckwerteplan zum Bundeshaushalt 2027 kommentiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann:
"Man kann sich nur wundern: Das Beitragsstabilisierungsgesetz, eine der wichtigsten Gesundheitsreformen der letzten Jahre, mutiert jetzt zum Haushaltssanierungsgesetz. Dieser Eindruck drängt sich nach der jetzigen Beschlusslage jedenfalls auf.
So werden die Steuerzuschüsse für die GKV dauerhaft um jährlich zwei Milliarden Euro gekürzt, um Haushaltslöcher zu stopfen. Dagegen fällt die im ersten Schritt vorgesehene Anhebung der Bundesmittel zur Erstattung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern mit 250 Millionen Euro allenfalls symbolisch aus. Das ist keine konsistente Politik, sondern ein Taschenspielertrick auf Kosten der Beitragszahlenden.
Das Einsparvolumen auf der Ausgabenseite wird zudem weiter geschmälert, statt die von der FinanzKommission Gesundheit aufgezeigten Einsparvolumina konsequent auszuschöpfen. Die einzigen positiven Änderungen in der heute beschlossenen Kabinettsfassung sind das Versprechen einer Herstellerabgabe auf zuckerhaltige Getränke und die Abmilderung der sozialen Härten beim Krankengeld sowie bei der Mitversicherung von Ehepartnern.
Ärgerlich ist auch, dass die gutverdienende Pharmaindustrie in Deutschland jetzt einen noch geringeren Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen leisten soll. Sie war schon in den ursprünglichen Plänen weitgehend verschont geblieben. Das ist nicht nachvollziehbar, zumal der von Gesundheitsministerin Nina Warken selbst so hochgelobte "Sicherheitspuffer" zur Vermeidung absehbarer Beitragssatzsteigerungen mit dem Kabinettsentwurf komplett entfallen ist.
Im parlamentarischen Verfahren müssen die immer noch bestehende Schieflage und die neu entstandenen Unwuchten beseitigt werden. In der jetzigen Form kann dieses Gesetz seiner Zielstellung der Beitragssatzstabilisierung nicht gerecht werden. Stattdessen drohen zum Jahreswechsel schon wieder Beitragssatz-Anstiege. Vor allem fordern wir einen wirksamen Beitrag des Bundes zur kostendeckenden Finanzierung der Gesundheitskosten der Bürgergeldempfänger. Die vorgesehene Kürzung des Bundeszuschusses ist nicht akzeptabel und sollte wieder einkassiert werden. Außerdem braucht es einen wirksamen Sparbeitrag der Pharmaindustrie zum GKV-Sparpaket."
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