München (ots) -
Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V ist von der Einigung des Bundeskabinetts bei der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung enttäuscht. "Es ist zwar ein wichtiges Signal, jetzt in die Reformen der Sozialversicherung einzusteigen, gleichzeitig muss festgehalten werden, dass das nun vorgelegte Paket ein klarer Rückschritt gegenüber den zunächst geplanten Maßnahmen ist. Mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze um je 3.600 Euro pro Jahr ist klar: So werden die Belastungen einseitig in Richtung Arbeitgeber und Versicherte verlagert. Zudem ist das der Einstieg in die Bürgerversicherung. So wird die Wahlfreiheit von Millionen Arbeitnehmer eingeschränkt und der funktionierende Wettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ausgehebelt. Die im Jahr 2027 einmalig geplante Erhöhung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro zusätzlich ist nichts anderes als eine Sondersteuer auf den Faktor Arbeit. Die Belastungen der Unternehmen führen bereits zu einem sich fortsetzenden Beschäftigungsrückgang. Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze würde dies noch verschärfen und die jetzt schon mangelnde Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen im internationalen Vergleich weiter vermindern", erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Auch in Zukunft wird weiter gegen das Grundprinzip unserer sozialen Sicherungssysteme verstoßen. "Die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsbeziehern hat nichts mit dem solidarischen System der gesetzlichen Krankenversicherung zu tun. Diese jährlichen Ausgaben von rund zwölf Milliarden Euro müssen aus dem Steuersystem finanziert werden. Die nun geplante Beteiligung an diesen Gesundheitskosten in Höhe von 250 Millionen Euro durch den Bundeshaushalt ist nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein. Da gleichzeitig der Bundeszuschuss in den Gesundheitsfonds zwischen 2027 und 2030 um zwei Milliarden abgesenkt werden soll, zieht sich der Staat aus seiner Finanzierungsverantwortung faktisch noch stärker zurück", kritisiert Brossardt und ergänzt: "Die Enttäuschung ist groß. Von den ambitionierten Reformplänen ist man leider erheblich abgerückt."
Pressekontakt:
Christoph Schreiber, +49 (0) 89-551 78-361, christoph.schreiber@vbw-bayern.de
Original-Content von: vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/58439/6265304
Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V ist von der Einigung des Bundeskabinetts bei der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung enttäuscht. "Es ist zwar ein wichtiges Signal, jetzt in die Reformen der Sozialversicherung einzusteigen, gleichzeitig muss festgehalten werden, dass das nun vorgelegte Paket ein klarer Rückschritt gegenüber den zunächst geplanten Maßnahmen ist. Mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze um je 3.600 Euro pro Jahr ist klar: So werden die Belastungen einseitig in Richtung Arbeitgeber und Versicherte verlagert. Zudem ist das der Einstieg in die Bürgerversicherung. So wird die Wahlfreiheit von Millionen Arbeitnehmer eingeschränkt und der funktionierende Wettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ausgehebelt. Die im Jahr 2027 einmalig geplante Erhöhung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro zusätzlich ist nichts anderes als eine Sondersteuer auf den Faktor Arbeit. Die Belastungen der Unternehmen führen bereits zu einem sich fortsetzenden Beschäftigungsrückgang. Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze würde dies noch verschärfen und die jetzt schon mangelnde Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen im internationalen Vergleich weiter vermindern", erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Auch in Zukunft wird weiter gegen das Grundprinzip unserer sozialen Sicherungssysteme verstoßen. "Die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsbeziehern hat nichts mit dem solidarischen System der gesetzlichen Krankenversicherung zu tun. Diese jährlichen Ausgaben von rund zwölf Milliarden Euro müssen aus dem Steuersystem finanziert werden. Die nun geplante Beteiligung an diesen Gesundheitskosten in Höhe von 250 Millionen Euro durch den Bundeshaushalt ist nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein. Da gleichzeitig der Bundeszuschuss in den Gesundheitsfonds zwischen 2027 und 2030 um zwei Milliarden abgesenkt werden soll, zieht sich der Staat aus seiner Finanzierungsverantwortung faktisch noch stärker zurück", kritisiert Brossardt und ergänzt: "Die Enttäuschung ist groß. Von den ambitionierten Reformplänen ist man leider erheblich abgerückt."
Pressekontakt:
Christoph Schreiber, +49 (0) 89-551 78-361, christoph.schreiber@vbw-bayern.de
Original-Content von: vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/58439/6265304
© 2026 news aktuell
