Röttenbach/Erlangen (ots) -
Im Zusammenhang mit dem von der bk Group AG veröffentlichten "Schlussbericht" zur in 2025 gemeldeten Insolvenz durch die bk Group AG bezüglich der THE GROW GmbH, sowie den hierzu erfolgten Darstellungen, unter anderem durch Herrn Gerold Wolfarth, stellt Bernhard Schindler klar, dass zentrale Aussagen nachweislich unzutreffend, verkürzt oder irreführend selbstdarstellend wiedergegeben werden.
"Wer einen Schlussbericht veröffentlicht, oder öffentlich dazu Stellung nimmt, trägt Verantwortung für die Richtigkeit seiner Aussagen - nicht nur für deren Wirkung", so Bernhard Schindler.
Mehrere der verbreiteten Behauptungen halten einer sachlichen und rechtlichen Überprüfung nicht stand. Dies betrifft insbesondere die Darstellung eines angeblichen Einreiseverbots in den Vereinigten Arabischen Emiraten, welches nachweislich nicht existiert, sowie die Wiedergabe gerichtlicher Verfahren, die in wesentlichen Punkten falsch oder unvollständig dargestellt wurden.
Im Zusammenhang mit der Unterlassungssache gegen Herrn Gerold Wolfarth ist festzuhalten, dass dieser bereits in der Vergangenheit im Rahmen eines Verfahrens vor dem Landgericht Ellwangen (Jagst) eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben hat (Az. 5 O 190/25). Gegenstand waren konkrete Tatsachenbehauptungen im geschäftlichen Kontext. Eine nachträgliche Darstellung dieser Vorgänge, die deren rechtliche Tragweite relativiert oder verzerrt, wird dem tatsächlichen Gehalt nicht gerecht.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Veröffentlichungen und der erneuten Verbreitung aus Sicht von Bernhard Schindler unzutreffender Tatsachenbehauptungen wurden erneut rechtliche Schritte eingeleitet. Hierzu zählt insbesondere die erneute Geltendmachung und Einforderung einer strafbewehrter Unterlassungserklärung. Zudem wurde Strafanzeige sowohl gegen die bk Group AG als auch gegen Gerold Wolfarth erstattet. Die rechtliche Bewertung obliegt den zuständigen Ermittlungsbehörden.
Soweit in den aktuellen Darstellungen der Eindruck erweckt wird, die Insolvenzantragstellung sei alternativlos gewesen, bleibt komplett unberücksichtigt, dass Gerold Wolfarth nachweislich mehrere vorliegende Übernahme- und Lösungsangebote nicht angenommen hat. Mithin auch von Dritten. Diese Angebote hätten alternative Handlungsoptionen eröffnet und wurden dennoch nicht weiterverfolgt. Die heutige Darstellung blendet diese Entscheidungsdimension vollständig aus und führt damit zu einer verkürzten und einseitigen Einordnung der damaligen Situation.
Ergänzend ist festzuhalten, dass die Insolvenzantragstellung der The Grow GmbH zeitlich erst nachdem Ausscheiden von Schindler als Gesellschafter und Geschäftsführer erfolgte und in der Verantwortung der nachfolgenden Entscheidungsträger und damit vollends bei Gerold Wolfarth lag. Die Darstellung der Ereignisse ohne diese zeitliche nd strukturelle Einordnung führt zu einem unvollständigen verzerrenden Bild der tatsächlichen Abläufe.
Entscheidend ist nicht, was im Nachhinein frei behauptet wird, sondern was tatsächlich umgesetzt wurde: "Am 1. August 2025 wurde der vollständige Betriebsübergang in die The Grow Match Forum GmbH, unter anderem durch mich finanziert und damit die Grundlage für eine sehr gute Weiterführung geschaffen", so Schindler und verweist auf die laufenden hervorragenden Veranstaltungen.
Darüber hinaus entsteht durch die Vermengung verschiedener gesellschaftsrechtlicher, wirtschaftlicher und persönlicher Themen ein Gesamtbild, das mit der tatsächlichen Sachlage nicht übereinstimmt. Unterschiedliche Vorgänge werden ohne die erforderliche Trennung zusammengeführt und in einen Kontext gestellt, der so nicht besteht.
"Die Überschrift verspricht Abschluss, der Inhalt zeigt Auseinandersetzung und wohl persönliche Befindlichkeiten und am Ende wirkt es eher wie Selbstdarstellung oder dem ablenken von wahren Gegebenheiten als wie Aufarbeitung", erklärt Bernhard Schindler.
Auch wirtschaftliche Kennzahlen werden völlig aus dem zeitlichen Zusammenhang gelöst dargestellt, wodurch ein verzerrtes Bild entsteht. Insbesondere bei Mitgliederzahlen und Forderungsständen fehlt gänzlich eine differenzierte Einordnung, die für eine sachgerechte Bewertung zwingend erforderlich wäre.
"Dabei ist festzuhalten, dass bereits der vorgelegte sogenannte "Schlussbericht" in seiner inhaltlichen Substanz erhebliche Zweifel an einer insolvenzrechtlich belastbaren Bewertung aufwirft. Soweit dort auf zur Tabelle angemeldete Forderungen abgestellt wird, ist dies für sich genommen ohne Aussagekraft für das tatsächliche Bestehen, die rechtliche Berechtigung oder die Durchsetzbarkeit dieser Forderungen. Die bloße Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren ersetzt gerade keine materielle Prüfung ihrer Begründetheit. Maßgeblich ist vielmehr, ob und inwieweit die angemeldeten Forderungen durch den Insolvenzverwalter festgestellt oder bestritten werden und ob ihnen tatsächlich eine durchsetzbare Forderung zugrunde liegt. Eine entsprechende Darstellung fehlt in dem "Schlussbericht" vollständig, wohl aus gutem Grund. Und ob dies von einem Juristen so freigegeben werden würde, in einem hier genannten Abschlussbericht, ist sehr stark zu bezweifeln. So entsteht ein absolut verzerrtes Bild der tatsächlichen Forderungslage."
Maßgeblich ist ausschließlich die Bewertung durch den Insolvenzverwalter. Einzelne Darstellungen durch Dritte - unabhängig davon, ob sie öffentlich oder medial verbreitet werden - ersetzen keine belastbare rechtliche Einordnung.
"Wer einen Bericht veröffentlicht, trägt Verantwortung für Fakten - nicht für Narrative. Genau daran fehlt es hier in wesentlichen Punkten."
Pressekontakt:
Bernhard Schindler
Erlangen
bernhard.schindler@bernhard-schindler.de
Original-Content von: Bernhard Schindler, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/182457/6266451
Im Zusammenhang mit dem von der bk Group AG veröffentlichten "Schlussbericht" zur in 2025 gemeldeten Insolvenz durch die bk Group AG bezüglich der THE GROW GmbH, sowie den hierzu erfolgten Darstellungen, unter anderem durch Herrn Gerold Wolfarth, stellt Bernhard Schindler klar, dass zentrale Aussagen nachweislich unzutreffend, verkürzt oder irreführend selbstdarstellend wiedergegeben werden.
"Wer einen Schlussbericht veröffentlicht, oder öffentlich dazu Stellung nimmt, trägt Verantwortung für die Richtigkeit seiner Aussagen - nicht nur für deren Wirkung", so Bernhard Schindler.
Mehrere der verbreiteten Behauptungen halten einer sachlichen und rechtlichen Überprüfung nicht stand. Dies betrifft insbesondere die Darstellung eines angeblichen Einreiseverbots in den Vereinigten Arabischen Emiraten, welches nachweislich nicht existiert, sowie die Wiedergabe gerichtlicher Verfahren, die in wesentlichen Punkten falsch oder unvollständig dargestellt wurden.
Im Zusammenhang mit der Unterlassungssache gegen Herrn Gerold Wolfarth ist festzuhalten, dass dieser bereits in der Vergangenheit im Rahmen eines Verfahrens vor dem Landgericht Ellwangen (Jagst) eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben hat (Az. 5 O 190/25). Gegenstand waren konkrete Tatsachenbehauptungen im geschäftlichen Kontext. Eine nachträgliche Darstellung dieser Vorgänge, die deren rechtliche Tragweite relativiert oder verzerrt, wird dem tatsächlichen Gehalt nicht gerecht.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Veröffentlichungen und der erneuten Verbreitung aus Sicht von Bernhard Schindler unzutreffender Tatsachenbehauptungen wurden erneut rechtliche Schritte eingeleitet. Hierzu zählt insbesondere die erneute Geltendmachung und Einforderung einer strafbewehrter Unterlassungserklärung. Zudem wurde Strafanzeige sowohl gegen die bk Group AG als auch gegen Gerold Wolfarth erstattet. Die rechtliche Bewertung obliegt den zuständigen Ermittlungsbehörden.
Soweit in den aktuellen Darstellungen der Eindruck erweckt wird, die Insolvenzantragstellung sei alternativlos gewesen, bleibt komplett unberücksichtigt, dass Gerold Wolfarth nachweislich mehrere vorliegende Übernahme- und Lösungsangebote nicht angenommen hat. Mithin auch von Dritten. Diese Angebote hätten alternative Handlungsoptionen eröffnet und wurden dennoch nicht weiterverfolgt. Die heutige Darstellung blendet diese Entscheidungsdimension vollständig aus und führt damit zu einer verkürzten und einseitigen Einordnung der damaligen Situation.
Ergänzend ist festzuhalten, dass die Insolvenzantragstellung der The Grow GmbH zeitlich erst nachdem Ausscheiden von Schindler als Gesellschafter und Geschäftsführer erfolgte und in der Verantwortung der nachfolgenden Entscheidungsträger und damit vollends bei Gerold Wolfarth lag. Die Darstellung der Ereignisse ohne diese zeitliche nd strukturelle Einordnung führt zu einem unvollständigen verzerrenden Bild der tatsächlichen Abläufe.
Entscheidend ist nicht, was im Nachhinein frei behauptet wird, sondern was tatsächlich umgesetzt wurde: "Am 1. August 2025 wurde der vollständige Betriebsübergang in die The Grow Match Forum GmbH, unter anderem durch mich finanziert und damit die Grundlage für eine sehr gute Weiterführung geschaffen", so Schindler und verweist auf die laufenden hervorragenden Veranstaltungen.
Darüber hinaus entsteht durch die Vermengung verschiedener gesellschaftsrechtlicher, wirtschaftlicher und persönlicher Themen ein Gesamtbild, das mit der tatsächlichen Sachlage nicht übereinstimmt. Unterschiedliche Vorgänge werden ohne die erforderliche Trennung zusammengeführt und in einen Kontext gestellt, der so nicht besteht.
"Die Überschrift verspricht Abschluss, der Inhalt zeigt Auseinandersetzung und wohl persönliche Befindlichkeiten und am Ende wirkt es eher wie Selbstdarstellung oder dem ablenken von wahren Gegebenheiten als wie Aufarbeitung", erklärt Bernhard Schindler.
Auch wirtschaftliche Kennzahlen werden völlig aus dem zeitlichen Zusammenhang gelöst dargestellt, wodurch ein verzerrtes Bild entsteht. Insbesondere bei Mitgliederzahlen und Forderungsständen fehlt gänzlich eine differenzierte Einordnung, die für eine sachgerechte Bewertung zwingend erforderlich wäre.
"Dabei ist festzuhalten, dass bereits der vorgelegte sogenannte "Schlussbericht" in seiner inhaltlichen Substanz erhebliche Zweifel an einer insolvenzrechtlich belastbaren Bewertung aufwirft. Soweit dort auf zur Tabelle angemeldete Forderungen abgestellt wird, ist dies für sich genommen ohne Aussagekraft für das tatsächliche Bestehen, die rechtliche Berechtigung oder die Durchsetzbarkeit dieser Forderungen. Die bloße Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren ersetzt gerade keine materielle Prüfung ihrer Begründetheit. Maßgeblich ist vielmehr, ob und inwieweit die angemeldeten Forderungen durch den Insolvenzverwalter festgestellt oder bestritten werden und ob ihnen tatsächlich eine durchsetzbare Forderung zugrunde liegt. Eine entsprechende Darstellung fehlt in dem "Schlussbericht" vollständig, wohl aus gutem Grund. Und ob dies von einem Juristen so freigegeben werden würde, in einem hier genannten Abschlussbericht, ist sehr stark zu bezweifeln. So entsteht ein absolut verzerrtes Bild der tatsächlichen Forderungslage."
Maßgeblich ist ausschließlich die Bewertung durch den Insolvenzverwalter. Einzelne Darstellungen durch Dritte - unabhängig davon, ob sie öffentlich oder medial verbreitet werden - ersetzen keine belastbare rechtliche Einordnung.
"Wer einen Bericht veröffentlicht, trägt Verantwortung für Fakten - nicht für Narrative. Genau daran fehlt es hier in wesentlichen Punkten."
Pressekontakt:
Bernhard Schindler
Erlangen
bernhard.schindler@bernhard-schindler.de
Original-Content von: Bernhard Schindler, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/182457/6266451
© 2026 news aktuell
