DJ PTA-HV: Biofrontera AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hauptversammlung gemäß -- 121 Abs. 4a AktG
Biofrontera AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Leverkusen (pta000/30.04.2026/15:30 UTC+2)
Biofrontera AG, Leverkusen
- ISIN: DE000A4BGGM7 / WKN: A4BGGM -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der am 10. Juni 2026 um 10:00 Uhr im Wasserturm Hotel Cologne, Kaygasse 2, 50676 Köln, Deutschland, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des
1. zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
nach ---- 289a, 315a Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2025
beendete Geschäftsjahr
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gem. ---- 171, 172 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gem. -- 172 AktG festgestellt. Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses oder zur Billigung des Konzernabschlusses nach -- 173 AktG bedarf es also nicht. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach -- 176 Absatz 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu machen. Die Unterlagen sind ab der Einberufung sowie während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.biofrontera.com/de/investoren/hauptversammlung
zugänglich. Einer Beschlussfassung zum Tagesordnungspunkt 1 bedarf es nicht.
2. Beschlussfassungen über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
Dieser Beschluss bezieht sich nur auf Frau Pilar de la Huerta Martínez, die im Geschäftsjahr 2025 das einzige Vorstandsmitglied war.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2025 aus:
a) Alexander Link, Vorsitzender
b) Dr. Helge Lubenow, stellvertretende Vorsitzende
c) Dr. Heikki Lanckriet
d) Karlheinz Schmelig
e) Hansjoerg Plaggemars
f) Tobias Reich
Beschlussfassung über die Bestellung zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026
4. sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Zwischenabschlusses und
Zwischenlageberichts
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Georg-Glock-Straße 4, 40474
Düsseldorf, wird zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 gewählt sowie zum
Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Zwischenabschlusses und
Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2026 gemäß -- 115 Absatz 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der Abschlussprüfer-VO (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde.
5. Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß ---- 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz ("AktG") in Verbindung mit -- 12 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt werden, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt, sofern die Hauptversammlung bei der Wahl keine kürze Amtszeit festlegt. Die Amtszeit der amtierenden sechs Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr beschließt, also mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2026. Der Aufsichtsrat soll daher in unveränderter Besetzung neu gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
Herr Alexander Link, Mitglied des Vorstands der Deutsche Balaton AG, wohnhaft in Frankfurt am Main , wird
5.1 mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2026 und für
den Zeitraum bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das am 31.
Dezember 2030 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.
Angaben gemäß -- 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
_ Carus AG, Heidelberg, Deutschland, Mitglied des Aufsichtsrats _ SPARTA Invest AG, Heidelberg, Deutschland, Vorsitzender des Aufsichtsrats _ SPK Süddeutsche Privatkapital AG, Heidelberg, Deutschland, Vorsitzender des Aufsichtsrats _ bioXXmed AG, Düsseldorf, Deutschland, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats _ Epigenomics AG, Heidelberg, Deutschland, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats _ MISTRAL Media AG, Frankfurt am Main, Deutschland, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats _ DIO Deutsche Immobilien Opportunitäten AG, Frankfurt am Main, Deutschland, Mitglied des Aufsichtsrats _ 4basebio PLC, Cambridge, Vereinigtes Königreich, Non-Executive Director _ Nestmedic S.A., Warschau, Polen, Mitglied des Aufsichtsrats
Der Deutsche Balaton AG, deren Vorstand Alexander Link ist, gehört zu einer Unternehmensgruppe unter Wilhelm K. T. Zours, der gemäß der letzten abgegebenen Stimmrechtsmitteilung 62,23 % der Stimmrechte an der Biofrontera AG zugerechnet werden. 31,38% der Stimmrechte an der Biofrontera AG stehen unmittelbar der Deutsche Balaton AG zu. Mithin besteht eine geschäftliche Beziehung zwischen Alexander Link und einem an der Gesellschaft wesentlich beteiligten Aktionär.
Darüber hinaus steht Alexander Link nach Einschätzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft in keiner nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Frau Dr. Helge Lubenow, selbständige Unternehmensberaterin und Geschäftsführerin der Heidelberg
Epignostix GmbH, wohnhaft in Bad Nauheim, wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Beendigung der
5.2 ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2026 und für den Zeitraum bis zum Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das am 31. Dezember 2030 endende Geschäftsjahr beschließt,
in den Aufsichtsrat gewählt.
Angaben gemäß -- 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
_ Epigenomics AG, Berlin, Deutschland, Vorsitzende des Aufsichtsrats _ Human Gesellschaft für Biochemika und Diagnostika mbH, Wiesbaden, Deutschland, Beirätin _ Neracare GmbH, München, Deutschland, Mitglied des Aufsichtsrats _ Avelo AG, Schlieren, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats
An der Epigenomics AG, deren Aufsichtsratsvorsitzende Frau Dr. Helge Lubenow ist, ist die Unternehmensgruppe unter Wilhelm K. T. Zours, der gemäß der letzten abgegebenen Stimmrechtsmitteilung 62,23 % der Stimmrechte an der Biofrontera AG zugerechnet werden, gemäß der letzten abgegebenen Stimmrechtsmitteilung zu 29,14% beteiligt. Mithin besteht eine geschäftliche Beziehung zwischen Frau Dr. Helge Lubenow und einem an der Gesellschaft wesentlich beteiligten Aktionär.
Darüber hinaus steht Frau Dr. Helge Lubenow nach Einschätzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft in keiner nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Herr Dr. Heikki Lanckriet, Mitglied des Vorstands der 4basebio PLC, Cambridge, UK, wohnhaft in Cambridge,
Vereinigtes Königreich, wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen
5.3 Hauptversammlung am 10. Juni 2026 und für den Zeitraum bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung,
die über seine Entlastung für das am 31. Dezember 2030 endende Geschäftsjahr beschließt, in den
Aufsichtsrat gewählt.
Angaben gemäß -- 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 30, 2026 09:30 ET (13:30 GMT)
DJ PTA-HV: Biofrontera AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung -2-
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
_ Neophore Ltd, Cambridge, Vereinigtes Königreich, Non-Executive Director _ I2i capital Ltd, Cambridge, Vereinigtes Königreich, Mitglied des Board of Directors _ Kither Biotech S.R.L., Turin, Italien, Non-Executive Director _ Leucid Bio, London, Vereinigtes Königreich, Non-Executive Director _ Neomatrix S.R.L., Rom, Italien, Non-Executive Director _ Biofrontera Inc., Woburn, Massachusetts, Vereinigte Staaten von Amerika, Non-Executive Director
An der 4basebio PLC, deren Vorstandsmitglied Herr Dr. Heikki Lanckriet ist, ist die Unternehmensgruppe unter Wilhelm K. T. Zours, der gemäß der letzten abgegebenen Stimmrechtsmitteilung 62,23 % der Stimmrechte an der Biofrontera AG zugerechnet werden, gemäß der letzten abgegebenen Stimmrechtsmitteilung zu 32,95% beteiligt. Mithin besteht eine geschäftliche Beziehung zwischen Herrn Dr. Heikki Lanckriet und einem an der Gesellschaft wesentlich beteiligten Aktionär.
Darüber hinaus steht Herr Dr. Heikki Lanckriet nach Einschätzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft in keiner nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Herr Karlheinz Schmelig, Geschäftsführer, Creathor Venture Management GmbH, Bad Homburg, wohnhaft in
5.4 Bensheim , wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 10.
Juni 2026 und für den Zeitraum bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über seine
Entlastung für das am 31. Dezember 2030 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.
Angaben gemäß -- 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Herr Karlheinz Schmelig ist derzeit kein Mitglied anderer gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Herr Karlheinz Schmelig steht nach Einschätzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft in keiner nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Herr Hansjoerg Plaggemars, selbständiger Unternehmensberater und Mitglied des Vorstands der Delphi
Unternehmensberatung AG, Stuttgart, wohnhaft in Stuttgart , wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der
5.5 Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2026 und für den Zeitraum bis zum Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das am 31. Dezember 2030 endende
Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.
Angaben gemäß -- 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
_ Patronus Resources Ltd., Australien, Non-Executive Director _ Theta Gold Mines Ltd., Australien, Non-Executive Director _ 4basebio PLC, Cambridge, Vereinigtes Königreich, Non-Executive Director _ Altech Batteries LTD, Australien, Non-Executive Director _ Geopacific Resources Ltd, Australien, Non-Executive Director
Der Delphi Unternehmensberatung AG, deren Vorstand Hansjoerg Plaggemars ist, gehört zu einer Unternehmensgruppe unter Wilhelm K. T. Zours, der gemäß der letzten abgegebenen Stimmrechtsmitteilung 62,23 % der Stimmrechte an der Biofrontera AG zugerechnet werden. 19,61% der Stimmrechte an der Biofrontera AG stehen unmittelbar der Delphi Unternehmensberatung AG zu. Mithin besteht eine geschäftliche Beziehung zwischen Hansjoerg Plaggemars und einem an der Gesellschaft wesentlich beteiligten Aktionär.
Darüber hinaus steht Hansjoerg Plaggemars nach Einschätzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft in keiner nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Herr Tobias Reich, Vorstand ConBrio Beteiligungen AG, Stuttgart, wohnhaft in Frankfurt am Main, wird mit
5.6 Wirkung auf den Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2026 und für den
Zeitraum bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das am 31.
Dezember 2030 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.
Angaben gemäß -- 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Herr Tobias Reich ist derzeit kein Mitglied anderer gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
An der ConBrio Beteiligungen AG, deren Vorstand Her Tobias Reich ist, ist die Unternehmensgruppe unter Wilhelm K. T. Zours, der gemäß der letzten abgegebenen Stimmrechtsmitteilung 62,23 % der Stimmrechte an der Biofrontera AG zugerechnet werden, unmittelbar die Deutsche Balaton AG, zu 100% beteiligt. Mithin besteht eine (mittelbare) geschäftliche Beziehung zwischen Tobias Reich und einem an der Gesellschaft wesentlich beteiligten Aktionär.
Darüber hinaus steht Tobias Reich nach Einschätzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft in keiner nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Alle sechs Vorschläge berücksichtigen die Ziele des Aufsichtsrats im Hinblick auf seine Zusammensetzung und sein Kompetenzprofil. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass jeder der vorgeschlagenen Kandidaten in der Lage ist, die für die Ausübung des Amtes notwendige Zeit aufzuwenden.
Lebensläufe aller sechs vorgeschlagenen Kandidaten sind auf der Internetseite der Gesellschaft
https://www.biofrontera.com/de/about-us/management-und-aufsichtsrat
abrufbar (jeweils unter Angabe ihrer wichtigsten Tätigkeiten neben der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Biofrontera AG und ihrer für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der Biofrontera AG relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen).
Der Aufsichtsrat plant in dem Fall, dass die vorgeschlagenen Kandidaten gewählt werden, Herrn Alexander Link erneut zu seinem Vorsitzenden und Frau Dr. Helge Lubenow zur stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen.
6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts gemäß -- 162 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft erstellen gemäß -- 162 AktG jährlich einen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns (-- 290 des Handelsgesetzbuchs) gewährte und geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht). Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wurde gemäß den Vorgaben des -- 162 Absatz 3 AktG durch den Abschlussprüfer geprüft. Der vom Abschlussprüfer erstellte Vermerk ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft beschließt gemäß -- 120a Absatz 4 AktG über die Billigung des geprüften Vergütungsberichts.
Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der nach -- 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025, der nebst dem
Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ab der Einberufung sowie während der Hauptversammlung
über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.biofrontera.com/de/investoren/hauptversammlung
zugänglich ist, wird gebilligt.
II. Weitere Angaben, Hinweise
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft, die sämtlich mit jeweils einem Stimmrecht versehen sind, beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Stück 6.076.862 (Angabe nach -- 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz).
Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der Adresse
Biofrontera AG c/o GFEI HV GmbH Ostergrube 11 30559 Hannover E-Mail: hv@gfei.de
bis spätestens
3. Juni 2026 (24:00 Uhr)
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 30, 2026 09:30 ET (13:30 GMT)
