Die umsatzsteuerliche Behandlung der privaten Nutzung von Dienstwagen durch Arbeitnehmer hat mit einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) neue Klarheit gewonnen. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom Juni 2022 bildet die Grundlage für diese Konkretisierung und sorgt dafür, dass der Zusammenhang zwischen Arbeitsleistung und privater Fahrzeugüberlassung künftig eindeutiger ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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