Ein Immobilienbesitzer verlangte über 10.000 Euro von seiner Elementarschadenversicherung, nachdem Wasser über die Garage in den darunterliegenden Keller eingedrungen sein und einen Stromkasten beschädigt haben soll. Doch seine Klage scheiterte: Eine versicherte Überschwemmung konnte er nicht nachweisen. Ein Immobilienbesitzer konnte weder vor dem Landgericht Bielefeld noch in Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm nachweisen, dass ihm ein Schaden von über 10.000 Euro aus einer Gebäude-Elementarschadenversicherung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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