Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit zwei wichtigen Entscheidungen die Definition des Gewinnbegriffs bei der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags (IAB) gemäß § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) präzisiert. Diese Klarstellung ist für viele Steuerpflichtige relevant, die ihre Investitionsplanung auf Basis des IAB gestalten. Das Gericht stellt klar, dass für die Prüfung der maßgeblichen Gewinngrenze ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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