Zweimal Pech mit dem Auto und am Ende wird gestritten, ob spätere Zahlungen den ersten Schaden schmälern dürfen. Der BGH sagt dazu: Bei der fiktiven Abrechnung zählt nur der erste Unfall, alles danach spielt für diesen Anspruch keine Rolle. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem Urteil vom 31.03.2026 mit der Frage befasst, wie sich eine spätere Beschädigung eines bereits geschädigten Fahrzeugs auf einen zuvor entstandenen Schadenersatzanspruch auswirkt, wenn der Schaden fiktiv auf Gutachtenbasis ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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