Vor Kurzem ist ein Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich beim Immobilienteilverkauf nicht um ein Verbraucherdarlehen handelt. Das Landgericht Hamburg hat nun erstmals die rechtliche Einordnung des Teilverkaufs als eigenständiges Modell bestätigt. Die rechtliche Einordnung des Immobilienteilverkaufs steht seit einiger Zeit im Fokus von Politik, Aufsicht und Öffentlichkeit. Ein rechtswissenschaftliches Gutachten von Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit von der Ludwigs-Maximilian-Universität ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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