Ein gestohlener Poolroboter sorgte in der Hausratversicherung für Streit über den Begriff Gartengerät. Der Versicherer lehnte eine Regulierung des Schadens ab, woraufhin sich der Versicherte an die Schlichtungsstelle wandte. Am Ende einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. Die Schlichtungsstelle des Versicherungsombudsmanns hat in der vergangenen Woche ihren aktuellen Jahresbericht vorgestellt. Neben den allgemeinen Beschwerdezahlen und der Entwicklung in den einzelnen Versicherungssparten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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