Die umsatzsteuerliche Organschaft gehört zu den komplexesten Konstruktionen im deutschen Steuerrecht. Nun hat das Bundesfinanzministerium eine lang erwartete Verwaltungsanweisung veröffentlicht, die eine zentrale Streitfrage verbindlich klärt: Leistungen, die innerhalb eines Organkreises erbracht werden, unterliegen grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer - und zwar selbst dann nicht, wenn sie für sogenannte ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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