Vor Gericht ging es um einen freilaufenden Chihuahua, der eine schwangere Frau zu Fall brachte. Diese erlitt Verletzungen und verklagte den Hundehalter. Das OLG hielt den Hundehalter für voll haftbar und konnte kein Mitverschulden der Frau erkennen. Das Schmerzensgeld betrug 1.500 Euro. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat die Haftung eines Hundehalters bestätigt. Der Halter eines kleinen Chihuahuas wurde zum Schadenersatz verurteilt, nachdem sein unangeleint in einer öffentlichen Parkanlage ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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