Auch Abwasser, das nach einem Rohrbruch austritt, kann von der Hausratversicherung abgedeckt sein. Entscheidend ist die Ursache des Wasserschadens. Mit dem Einwand, es habe sich um einen Rückstau gehandelt, konnte sich der betroffene Hausratversicherer vor Gericht nicht durchsetzen. Tritt Abwasser nach einem Rohrbruch aus einer Leitung aus, kann dies ein versicherter Leitungswasserschaden sein. Entscheidend ist die Ursache des Wasseraustritts. Darauf weist das Rechtsportal anwaltauskunft.de unter ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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