Bei vermieteten Wohnimmobilien - wozu auch Pflegeappartements als Kapitalanlage zählen - bleiben steuerliche Gestaltungsspielräume häufig ungenutzt. Dabei kann die Wahl des richtigen Abschreibungsmodells spürbare Auswirkungen auf die Steuerlast haben. Ein Beitrag von Pascal Kleine, Geschäftsführer der Pecuria GmbHDie AfA, also die Abschreibung für Abnutzung, ermöglicht es, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes steuerlich über mehrere Jahre geltend zu machen. Abschreibbar ist dabei ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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