Wenn die Zufahrt zur eigenen Garage plötzlich abgeschnitten ist, ist der Ärger groß. Ein aktuelles Urteil zeigt, warum mündliche Absprachen mit Nachbarn für neue Eigentümer nicht gelten. Ohne einen Eintrag im Grundbuch fehlt die rechtliche Absicherung. Wer bei der Zufahrt zu seiner Garage auf das Entgegenkommen des Nachbarn angewiesen ist, sollte rechtzeitig für klare rechtliche Verhältnisse sorgen. Eine bloße Vereinbarung reicht nicht aus, wenn das Nachbargrundstück den Eigentümer wechselt. Darauf ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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