Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 12. Mai 2026, die Abänderung der Treuhänderprüfungsverordnung (TrHPV) beschlossen.
Die vorliegende Verordnungsanpassung steht im Zusammenhang mit der vom Landtag im April 2026 bereits beschlossenen Änderung des Treuhändergesetzes (TrHG). Die gegenständliche Anpassung auf Verordnungsebene dient der erforderlichen Konkretisierung und Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben.
Ziel der Revision ist eine inhaltliche Aktualisierung und klare Neuordnung der Treuhänderprüfung und der Zusatzprüfung mit stärkerem Fokus auf die praktischen Anforderungen des Treuhänderberufs.
Die Prüfungsgebiete werden gestrafft, zentralen Rechts-, Aufsichts- und Sorgfaltspflichtthemen kommt grösseres Gewicht zu, und die Trennung von Pflicht- und Wahlfächern erhöht Transparenz und Praxisnähe. Eine Übergangsbestimmung ermöglicht es Kandidaten, welche die Prüfung nach bisherigem Recht nicht bestanden haben, diese innerhalb von drei Jahren noch nach bisherigem Recht zu wiederholen.
Die Änderungen treten am 1. Juni 2026, gleichzeitig mit der entsprechenden Abänderung des Treuhändergesetzes, in Kraft und finden erstmals auf Prüfungen Anwendung, die im Herbst 2026 durchgeführt werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
eve.beck@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100940045
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 12. Mai 2026, die Abänderung der Treuhänderprüfungsverordnung (TrHPV) beschlossen.
Die vorliegende Verordnungsanpassung steht im Zusammenhang mit der vom Landtag im April 2026 bereits beschlossenen Änderung des Treuhändergesetzes (TrHG). Die gegenständliche Anpassung auf Verordnungsebene dient der erforderlichen Konkretisierung und Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben.
Ziel der Revision ist eine inhaltliche Aktualisierung und klare Neuordnung der Treuhänderprüfung und der Zusatzprüfung mit stärkerem Fokus auf die praktischen Anforderungen des Treuhänderberufs.
Die Prüfungsgebiete werden gestrafft, zentralen Rechts-, Aufsichts- und Sorgfaltspflichtthemen kommt grösseres Gewicht zu, und die Trennung von Pflicht- und Wahlfächern erhöht Transparenz und Praxisnähe. Eine Übergangsbestimmung ermöglicht es Kandidaten, welche die Prüfung nach bisherigem Recht nicht bestanden haben, diese innerhalb von drei Jahren noch nach bisherigem Recht zu wiederholen.
Die Änderungen treten am 1. Juni 2026, gleichzeitig mit der entsprechenden Abänderung des Treuhändergesetzes, in Kraft und finden erstmals auf Prüfungen Anwendung, die im Herbst 2026 durchgeführt werden.
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