Die steuerliche Behandlung von Geschäftsveräußerungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) stellt Unternehmen immer wieder vor Herausforderungen. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) konkretisiert, unter welchen Umständen eine Betriebsfortführung vorliegt, und hebt dabei besonders hervor: Wird ein Betrieb von den Erwerbern nur verpachtet und nicht selbst weitergeführt, liegt keine ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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