Die Bundesregierung hat das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - kurz GEIG - neu aufs Gleis gesetzt. Dadurch sind etwa Händler mit öffentlich zugänglichen Ladesäulen künftig flexibler bei ihrer Infrastruktur-Planung. Für viele Eigentümer gelten davon abgesehen strengere Vorgaben. Das überarbeitete Gesetz soll schon in Kürze in Kraft treten. Das GEIG spielt eine zentrale Rolle bei der Regelung der Ladeinfrastruktur-Ausstattung von Gebäuden. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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