Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 12. Mai 2026, ein umfangreiches Verordnungspaket im Bereich der Geoinformation beschlossen. In den verschiedenen Verordnungen werden zentrale gesetzliche Anpassungen, die der Landtag am 5. März 2026 (BuA Nr. 17/2026) mit der Abänderung des Geoinformationsgesetzes, des Gesetzes über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, des Gesetzes über die amtliche Vermessung, des Baugesetzes und des Gewässerschutzgesetzes in 2. Lesung beraten und verabschiedet hat, umgesetzt bzw. näher geregelt. Die teils neuen und teils abgeänderten Verordnungen treten, wie die entsprechenden Gesetzesänderungen, am 1. Juni 2026 in Kraft.
Genehmigt wurden die Landesgeologieverordnung (LGeolV), die Landesvermessungs-verordnung (LVermV), die Verordnung über die amtliche Vermessung (VermV), die Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV), die Verordnung über die Gebühren für die Nutzung der Geodateninfrastruktur Liechtenstein (GDI-GebV) sowie die Verordnung über die Abänderung der Geoinformationsverordnung, die Verordnung über die Abänderung der ÖREB-Katasterverordnung, die Verordnung über die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung sowie die Verordnung über die Abänderung der Amtsblattverordnung.
Mit der Aufnahme der Landesgeologie in das Geoinformationsgesetz wird erstmals eine gesetzliche Grundlage für die Landesgeologie geschaffen. Die Landesgeologieverordnung regelt die Erhebung, Verarbeitung, Archivierung und Bereitstellung geologischer Daten und stärkt damit insbesondere die Bereiche Naturgefahren, Bauwesen, Gewässerschutz und Nutzung des Untergrunds.
Mit der Landesvermessungsverordnung wird der rechtliche Rahmen für geodätische, topografische und kartografische Grundlagen und Produkte geschaffen. Damit wird gewährleistet, dass qualitativ hochwertige Referenzdaten dauerhaft verfügbar sind.
In der totalrevidierten Verordnung über die amtliche Vermessung liegt der Fokus auf dem Unterhalt und der Weiterentwicklung der amtlichen Vermessung. Das Geodatenmodell wird modernisiert und harmonisiert stärker mit Geodaten des allgemeinen Geoinformationsrechts.
Die Verordnung über die geografischen Namen regelt Zuständigkeit, Verfahren und Grundsätze für das einheitliche Festlegen und Verwalten der Namen von Gemeinden, Ortschaften, Strassen, Gebäuden Stationen und topografischen Objekten. Neu wird eine Nomenklaturkommission als Fachstelle für geografische Namen eingesetzt.
Ein zentraler Schritt hin zu einem einfachen Zugang zu Daten und Informationen der Geodateninfrastruktur erfolgt durch die Abänderungen der GDI-Gebührenverordnung. Der Zugang zu Geodaten erfolgt künftig weitgehend gebührenfrei. Gebühren fallen nur noch für Leistungen an, die eine manuelle Bearbeitung erfordern. Damit stärkt Liechtenstein den Open Government Data Ansatz und den unbürokratischen Zugang zu öffentlichen Informationen.
Weitere Anpassungen betreffen die ÖREB-Katasterverordnung. Neu kann der ÖREB-Kataster in Kombination mit dem Amtsblatt auch für digitale Planauflagen genutzt werden. Dies machte eine Anpassung der Amtsblattverordnung notwendig.
Mit diesem Verordnungspaket schafft die Regierung eine zeitgemässe, koordinierte und zukunftsfähige Grundlage für den Umgang mit Geodaten und Geoinformationen in Liechtenstein.
Pressekontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Bildung
Michael Ospelt, Generalsekretär
T +423 236 61 94
infrastruktur@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100940075
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 12. Mai 2026, ein umfangreiches Verordnungspaket im Bereich der Geoinformation beschlossen. In den verschiedenen Verordnungen werden zentrale gesetzliche Anpassungen, die der Landtag am 5. März 2026 (BuA Nr. 17/2026) mit der Abänderung des Geoinformationsgesetzes, des Gesetzes über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, des Gesetzes über die amtliche Vermessung, des Baugesetzes und des Gewässerschutzgesetzes in 2. Lesung beraten und verabschiedet hat, umgesetzt bzw. näher geregelt. Die teils neuen und teils abgeänderten Verordnungen treten, wie die entsprechenden Gesetzesänderungen, am 1. Juni 2026 in Kraft.
Genehmigt wurden die Landesgeologieverordnung (LGeolV), die Landesvermessungs-verordnung (LVermV), die Verordnung über die amtliche Vermessung (VermV), die Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV), die Verordnung über die Gebühren für die Nutzung der Geodateninfrastruktur Liechtenstein (GDI-GebV) sowie die Verordnung über die Abänderung der Geoinformationsverordnung, die Verordnung über die Abänderung der ÖREB-Katasterverordnung, die Verordnung über die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung sowie die Verordnung über die Abänderung der Amtsblattverordnung.
Mit der Aufnahme der Landesgeologie in das Geoinformationsgesetz wird erstmals eine gesetzliche Grundlage für die Landesgeologie geschaffen. Die Landesgeologieverordnung regelt die Erhebung, Verarbeitung, Archivierung und Bereitstellung geologischer Daten und stärkt damit insbesondere die Bereiche Naturgefahren, Bauwesen, Gewässerschutz und Nutzung des Untergrunds.
Mit der Landesvermessungsverordnung wird der rechtliche Rahmen für geodätische, topografische und kartografische Grundlagen und Produkte geschaffen. Damit wird gewährleistet, dass qualitativ hochwertige Referenzdaten dauerhaft verfügbar sind.
In der totalrevidierten Verordnung über die amtliche Vermessung liegt der Fokus auf dem Unterhalt und der Weiterentwicklung der amtlichen Vermessung. Das Geodatenmodell wird modernisiert und harmonisiert stärker mit Geodaten des allgemeinen Geoinformationsrechts.
Die Verordnung über die geografischen Namen regelt Zuständigkeit, Verfahren und Grundsätze für das einheitliche Festlegen und Verwalten der Namen von Gemeinden, Ortschaften, Strassen, Gebäuden Stationen und topografischen Objekten. Neu wird eine Nomenklaturkommission als Fachstelle für geografische Namen eingesetzt.
Ein zentraler Schritt hin zu einem einfachen Zugang zu Daten und Informationen der Geodateninfrastruktur erfolgt durch die Abänderungen der GDI-Gebührenverordnung. Der Zugang zu Geodaten erfolgt künftig weitgehend gebührenfrei. Gebühren fallen nur noch für Leistungen an, die eine manuelle Bearbeitung erfordern. Damit stärkt Liechtenstein den Open Government Data Ansatz und den unbürokratischen Zugang zu öffentlichen Informationen.
Weitere Anpassungen betreffen die ÖREB-Katasterverordnung. Neu kann der ÖREB-Kataster in Kombination mit dem Amtsblatt auch für digitale Planauflagen genutzt werden. Dies machte eine Anpassung der Amtsblattverordnung notwendig.
Mit diesem Verordnungspaket schafft die Regierung eine zeitgemässe, koordinierte und zukunftsfähige Grundlage für den Umgang mit Geodaten und Geoinformationen in Liechtenstein.
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