Wenn Fahrraddiebstahl und Versicherungswechsel zeitlich fast zusammenfallen und sich der genaue Zeitpunkt des Schadens nicht mehr feststellen lässt, stellt sich die Frage: Welcher Versicherer muss leisten? Zumal die Beweislast beim Versicherungsnehmer liegt. Ein aktueller Fall aus dem Jahresbericht 2025 der Versicherungsombudsfrau zeigt, wie kompliziert die Regulierung eines Fahrraddiebstahls werden kann, wenn Versicherungswechsel und unklarer Diebstahl-Zeitpunkt zusammentreffen und am Ende selbst ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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