Wer eine Gewinnfeststellungserklärung nicht rechtzeitig einreicht, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen - und zwar unabhängig davon, ob die Steuerlast der beteiligten Mitunternehmer durch Vorauszahlungen bereits vollständig abgedeckt ist. Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil klargestellt und damit eine in der Praxis durchaus relevante Frage abschließend beantwortet. Den vollständigen Artikel lesen ...
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