Ein als Einfamilienhaus verkauftes Objekt entpuppt sich als Wochenendhaus in einem Gebiet ohne zulässige dauerhafte Wohnnutzung. Der BGH hatte sich damit zu beschäftigen, wann falsche Angaben als arglistig gelten und welcher wirtschaftliche Schaden der Käuferin dadurch entstanden ist. Können falsche Angaben beim Verkauf eines Hauses zu Schadenersatz verpflichten und wann sind sie als arglistig einzustufen? Genau darum ging es in einem aktuellen Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH), der sich mit ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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