Ein Urteil des OLG Celle stärkt den BU-Schutz für selbstständige Handwerker. Im konkreten Fall eines Hufschmieds stellte das Gericht klar: In der Leistungsprüfung gilt keine starre 50%-Grenze, entscheidend ist, ob der wertschöpfende Kern der Tätigkeit noch ausgeübt werden kann. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat einem selbstständigen Hufschmied Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung zugesprochen, obwohl der eigentliche Hufbeschlag im konkreten Betriebszuschnitt nicht mehr als die ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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