DJ Windlobby BWO drängt auf gesetzliche Rückgabeoption für Offshore-Projekte
DOW JONES--Der Lobbyverband für die Offshore-Windkraftbranche hat angesichts drohender Verzögerungen beim Ausbau neuer Windparks in Nord- und Ostsee einen gesetzlichen Mechanismus für die freiwillige Rückgabe von bereits vergebenen Flächen gefordert. Blockierte Offshore-Windflächen müssten rasch neu ausgeschrieben und vergeben werden, um Schäden für den Ausbaupfad, die Lieferketten und den Industriestandort Deutschland insgesamt zu begrenzen, heißt es in einer Erklärung des Bundesverbands Windenergie Offshore (BWO). Betroffen seien Projekte aus den Jahren 2023 bis 2025 mit einem Volumen von bis zu 50 Milliarden Euro.
Vor zwei Tagen hatten Süddeutsche Zeitung und NDR berichtet, dass die Konzerne Totalenergies und BP ihre 2023 in Auktionen erworbenen Flächen für vier große Windparks nicht nutzen wollten. Der französische Ölmulti drängt dem Bericht zufolge auf die vom Branchenverband nun ins Spiel gebrachte Rückgabeoption. Die Rahmenbedingungen hätten sich verschlechtert, argumentierte Totalenergies laut Bericht. Genannt wurden Verzögerungen beim Netzausbau. Totalenergies habe erklärt, es werde "aktiv an der Realisierung unserer Projekte" gearbeitet, man suche aber nach "praktikablen Regelungen".
"Die Bundesregierung hat es versäumt, in den Offshore-Wind-Ausschreibungsregeln eine Rückgabeoption für bezuschlagte Projekte zu schaffen", sagte BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm. Überdies müssten die Unternehmen durch das gültige Auktionsdesign erhebliche Risiken schultern, die sie selbst kaum beeinflussen könnten. "Milliardenprojekte ohne Realisierungschance sind eine reale Gefahr für die Lieferkette."
Der BWO schlägt vor, dass die Unternehmen nach dem Zuschlag innerhalb von vier Wochen nach Inkrafttreten eine freiwillige Rückgabe erklären können und die gezahlten Sicherheitsleistungen vollständig zurückerstattet bekommen sollen, damit sie frühzeitig zur Schadensbegrenzung beitragen. Bei der Neuausschreibung dürften sie sich dann nicht erneut auf dieselben Flächen bewerben. Bisher sind Rückgabemöglichkeiten für Firmen, die in Auktionen den Zuschlag bekommen haben, nicht vorgesehen. Darauf hat auch das Bundeswirtschaftsministerium hingewiesen.
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