SCHLESWIG (dpa-AFX) - Auch Skandinavierinnen und Skandinavier müssen zukünftig in Läden im deutsch-dänischen Grenzgebiet Dosenpfand zahlen. Das Verwaltungsgericht in Schleswig urteilte, dass die Pfandpflicht im Grenzhandel weder gegen das Grundgesetz noch gegen Europarecht verstößt. Eine Ausnahme von der Pfandpflicht gelte nur für den unmittelbaren Export von Einweggetränkeverpackungen.
"Die Regelung sei nicht übertragbar auf die in Grenzgeschäften unterzeichneten Erklärungen der überwiegend dänischen Endverbraucher, dass sie die Getränke erst außerhalb Deutschlands konsumierten", hieß es vom Gericht. Denn die Getränke würden nach wie vor an Endverbraucher verkauft. Diese Erklärung sei zudem unmöglich zu kontrollieren - im Gegensatz zum kommerziellen Export.
Der Kreis Schleswig-Flensburg habe dabei keinen Ermessensspielraum. Laut dem Verwaltungsgericht liegt ein "eklatanter Rechtsverstoß" vor. Daher ist der Kreis in der Pflicht, die Grenzhändler zur Einhaltung des Einwegpfands aufzufordern und die Pfandpflicht durchzusetzen, hieß es./gyd/DP/jha
