Der VOTUM Verband hat Bafin und DIHK eingeschaltet wegen Fällen, in denen KI-Chatbots Versicherungsempfehlungen ausgesprochen haben sollen - ohne Erlaubnis nach § 34d GewO. Verbraucherschutz sowie Zulassungs- und Haftungsfragen seien ungeklärt. Der Verband fordert eine regulatorische Einordnung. Der VOTUM Verband hat eine Anfrage an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sowie die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) gerichtet. Anlass sind Versicherungsempfehlungen von ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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